Gesundheitsdienst
Landesgesundheitsplan

Analyse des ASGB-Gesundheitsdienst

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst hat in der Erarbeitungsphase des neuen Landesgesundheitsplanes ihre Position dargelegt und Vorschläge eingereicht. Nun wurde der Landesgesundheitsplan von der Landesregierung endgültig genehmigt. Hier eine Analyse bezüglich unserer Stellungnahme und deren Umsetzung.
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass vor der Genehmigung des Landesgesundheitsplanes das Gesetz zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes notwendig gewesen wäre. Einige Themen wurden in der endgültigen Version zwar ein wenig vertieft, trotzdem bleibt dieser Plan in den meisten Bereichen sehr allgemein. Er gibt wenig Klarheit darüber, wie sich das Gesundheitswesen in Südtirol in den kommenden Jahren entwickeln wird. Einer der wenigen Vorschläge unsererseits, der übernommen wurde, betrifft die nichtärztlichen Gesundheitsberufe. In einem Satz wurde deren Aufwertung in Bezug auf die Übernahme von mehr Verantwortung und die Führung von Gesundheitsdiensten angeführt. Kein Hinweis ist allerdings enthalten, mittels welcher Maßnahmen diese Aufwertung stattfinden soll.
Die Kostendämpfung ist unklar angeführt und unseres Erachtens immer nicht nachvollziehbar. Offensichtlich sind die Verfasser dieses Planes wirklich der Meinung, dass durch Optimierungen in den nächsten Jahren die Ausgaben sogar reduziert werden können. Wir wagen dies zu bezweifeln und befürchten erfahrungsgemäß, dass dies wieder zu Lasten der Arbeitnehmer im Südtiroler Sanitätsbetrieb gehen wird.
Große Zweifel birgt der immer noch vorhandene Punkt in den wesentlichen Zielen der medizinischen Versorgung: „die Vermeidung aller Organisationskosten, die den Patientinnen und Patienten keinen Nutzen stiften“. Hinter einer solchen Aussage kann sich die Absicht von Privatisierungen verstecken; dieser Zweifel hat sich ja in letzter Zeit auch des Öfteren bewahrheitet.
Im Landesgesundheitsplan ist kein Ansatz betreffend weitere Entwicklung bzw. Zukunft der Palliativmedizin und der Hospize enthalten.
Außerdem haben wir unser Unverständnis über den geplanten Abbau von 91 Akut-Betten in den Gesundheitsbezirken Bozen und Meran zum Ausdruck gebracht. Diese Fehlentscheidung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, da der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgestellt hat, dass Südtirol nicht von den staatlichen Sparmaßnahmen zum Bettenabbau betroffen ist. Leider wurde auch dieser Verbesserungsvorschlag im endgültigen Landesgesundheitsplan nicht aufgenommen.

Gesundheitsdienst

Bettenabbau unverständlich

Die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund kann sich den Beschluss, 91 Akut-Betten abzubauen nicht erklären, hat doch der Verfassungsgerichtshof bereits im Juni 2015 in einem Urteil entschieden, dass Südtirol nicht zu einem Bettenabbau verpflichtet ist.
„Diese erneute Fehlentscheidung im Südtiroler Gesundheitswesen ist vor dem Hintergrund, dass wir rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, absolut unverständlich. Obwohl der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgestellt hat, dass Südtirol nicht von den staatlichen Sparmaßnahmen zum Bettenabbau betroffen ist, marschieren wir nun freiwillig zur Schlachtbank.“, ärgert sich Andreas Dorigoni, Landessekretär in der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB.
„Die Gefahr beim Abbau von Akut-Betten liegt darin, dass wir langfristig riskieren eine Situation wie in vielen weiteren Orten in Italien vorzufinden: nach unkomplizierten Eingriffen, die weitere Untersuchungen erfordern, wird man nicht im Spital betreut, sondern muss sich schlimmstenfalls ein Zimmer in einem Hotel in der Nähe nehmen, um am nächsten Tag erneut im Spital vorstellig zu werden. Dieses Szenario ist kein Hirngespinst, sondern Realität in vielen italienischen Spitälern, die zum Bettenabbau gezwungen wurden. Dagegen wehren wir uns mit aller Vehemenz, einerseits weil die finanzielle Situation im Gesundheitswesen nicht einen Abbau von Betten erfordert, andererseits um weiterhin die gewohnten Betreuungsstandards aufrechterhalten zu können. Wir fordern deshalb die Gesundheitslandesrätin mit Nachdruck auf, ihre Entscheidung zu überdenken und werden die Situa­tion weiterhin beobachten.“, schließt Dorigoni.