Dienstleistungen des ASGB
Das neue Jahr bringt neue
Regeln beim Landesbeitrag zum Kauf und Bau der Erstwohnung
Regeln beim Landesbeitrag zum Kauf und Bau der Erstwohnung
Ab Jänner 2017 werden die Landesbeiträge für den Kauf , Bau und Wiedergewinnung der Erstwohnung nach der EEVE-Erklärung der beiden letzten Kalenderjahre berechnet. Wie wird sich diese Umstellung auf den Zugang und auf die Höhe der Förderungen auswirken? Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Familien in etwa gleich viel an Förderung erhalten werden wie bisher. Bei Einzelpersonen und Alleinerziehenden mit nur einem Kind wird sie aber deutlich sinken, bzw. manche werden gar keine Förderung mehr erhalten. Wer im neuen Jahr eine Wohnung zu kaufen oder bauen beabsichtigt, sollte sich also seine Punkte berechnen lassen und hierfür beim Patronat die EEVE-Erklärungen der letzten beiden Jahre erstellen lassen, und den Faktor „wirtschaftliche Lage“ mit untenstehender Tabelle vergleichen.
Die Bereinigung des Einkommens laut EEVE Erklärung (einheitliche Einkommens – und Vermögenserhebung).
Wer eine Wohnung kaufen will, hat dafür meist bereits einen Teil dafür angespart.
Als Freibetrag des Finanzvermögens werden 100.000 Euro pro Familienmitglied festgelegt.
Der aus Einkommen und Vermögen resultierende Nettobetrag wird durch einen von der Anzahl der Familienmitglieder abhängigen Koeffizient dividiert (1 Person 1,00; 2 Personen 1,57; 3 Personen 2,04; 4 Personen 2,46; 5 Personen 2,85).
In Relation mit den alljährlich festgesetzten Grundbeträgen ergibt sich so der Faktor wirtschaftliche Lage FWL bzw. DFWL (Durchschnitt zweier Jahre) – je niedriger er ist, desto höher fällt die Wohnbau - Förderung aus..
Die Bereinigung des Einkommens laut EEVE Erklärung (einheitliche Einkommens – und Vermögenserhebung).
Abzug von zehn Prozent des Bruttoeinkommens im Falle von lohnabhängiger Tätigkeit
Abzug der bezahlten Steuern
Abzug der Arztspesen
Abzug der Passivzinsen des Hypothekardarlehens für die Erstwohnung (bis zum steuerlich absetzbaren Höchstausmaß)
Abzug der bezahlten Miete für die Erstwohnung (bis 4.000 Euro)
Ersparnisse und Finanzwerte werden erhoben, und zählen nur dann als Einkommen, wenn sie zum 31.12.2016 die Obergrenze von 100.000 Euro (bezogen auf jedes einzelne Familienmitglied) überschreiten. Darüber liegende Beträge werden zu 20 Prozent wie ein Einkommen angesehen.Wer eine Wohnung kaufen will, hat dafür meist bereits einen Teil dafür angespart.
Als Freibetrag des Finanzvermögens werden 100.000 Euro pro Familienmitglied festgelegt.
Der aus Einkommen und Vermögen resultierende Nettobetrag wird durch einen von der Anzahl der Familienmitglieder abhängigen Koeffizient dividiert (1 Person 1,00; 2 Personen 1,57; 3 Personen 2,04; 4 Personen 2,46; 5 Personen 2,85).
In Relation mit den alljährlich festgesetzten Grundbeträgen ergibt sich so der Faktor wirtschaftliche Lage FWL bzw. DFWL (Durchschnitt zweier Jahre) – je niedriger er ist, desto höher fällt die Wohnbau - Förderung aus..
Punkteberechnung 2017
Bei Kauf der Erstwohnung sind 20 Punkte, beim Bau einer Wohnung sind 23 Punkte notwendig.
Wie weiß ich, ob ich die nötigen Punkte erreiche?
Zunächst erhält man je nach Familienzusammensetzung pro Familienmitglied zwei Punkte, und als Alleinerziehende zusätzlich zwei Punkte. Weitere Punkte gibt es für junge Ehepaare bei Eheschließung in den letzten fünf Jahren (die Halbierung des Einkommens fällt dafür weg), sowie zusätzliche Punkte bei besonderen Situationen wie Zwangsräumung, überfüllte oder unbewohnbare Wohnung, oder festgestellter Invalidität. Diese Punkte sind im einzelnen zu bewerten.
Wie weiß ich, ob ich die nötigen Punkte erreiche?
Zunächst erhält man je nach Familienzusammensetzung pro Familienmitglied zwei Punkte, und als Alleinerziehende zusätzlich zwei Punkte. Weitere Punkte gibt es für junge Ehepaare bei Eheschließung in den letzten fünf Jahren (die Halbierung des Einkommens fällt dafür weg), sowie zusätzliche Punkte bei besonderen Situationen wie Zwangsräumung, überfüllte oder unbewohnbare Wohnung, oder festgestellter Invalidität. Diese Punkte sind im einzelnen zu bewerten.
Jeder Gesuchsteller erhält Punkte
für die Jahre der Ansässigkeit und zwar:
für die Jahre der Ansässigkeit und zwar:
5 - 8 Jahre - 1
9 - 11 Jahre - 2
12-13 Jahre - 3
14-15 Jahre - 4
16-17 Jahre - 5
18-19 Jahre - 6
20-21 Jahre - 7
22-23 Jahre - 8
24-25 Jahre - 9
26-27 Jahre - 10
28 Jahre - 11
9 - 11 Jahre - 2
12-13 Jahre - 3
14-15 Jahre - 4
16-17 Jahre - 5
18-19 Jahre - 6
20-21 Jahre - 7
22-23 Jahre - 8
24-25 Jahre - 9
26-27 Jahre - 10
28 Jahre - 11
...sowie Punkte für das Einkommen der beiden letzten Einkommensjahre
Einkommenstufe | Durchschnittler Faktor wirtschaftliche Lage |
Punkte |
1. Einkommenstufe | bis zu 3,2 | 10 |
2. Einkommenstufe 2. Einkommenstufe 2. Einkommenstufe |
von 3,21 bis 3,60 von 3,61 bis 4,00 von 4,01 bis 4,40 |
9 8 7 |
3. Einkommenstufe 3. Einkommenstufe |
von 4,41 bis 4,70 von 4,71 bis 5,00 |
6 5 |
4. Einkommenstufe 4. Einkommenstufe |
von 5,01 bis 5,20 von 5,21 bis 5,40 |
4 3 |
Wer bauen will, hat es in Zukunft schwer – besonders wenn er als Einzelperson ansucht.
Die Summe der Punkte muss beim Kauf der Erstwohnung also mindestens 20 betragen, während bei Neubau mindestens 23 notwendig sind. Diese Regelung bringt besonders für Singles, welche ein Haus bauen oder bei Wohnbaugenossenschaften mit bauen wollen, Probleme, da sie die vorgeschriebenen 23 Punkte nicht leicht erreichen können.
Weiters wird die Halbierung der Einkommen bei jungen Ehepaaren gestrichen und es wird stärker auf die Finanzierbarkeit des Bauvorhabens geachtet, auch wenn kein Darlehen aufgenommen wird. Man kann zusammenfassend sagen, dass durch die Herabsetzung der Mindestpunktezahl beim Bau der Erstwohnung eine Hürde entstanden ist, die der ASGB scharf kritisiert. Warum soll zwischen Bau und Kauf bei gleichem Einkommen eine andere Mindestpunktezahl gelten?
Mehr als bedenklich ist auch, dass die Eigenständigkeit und primäre Zuständigkeit im Bereich Wohnbau einem gar nicht so einheitlichen System weichen muss, welches indirekt der sich ständig ändernden Steuergesetzgebung unterliegt, und durch seine scharfen Kanten für viele Gesuchsteller Nachteile mit sich bringt. Im Zusammenspiel mit den Ausschlussgrenzen kann die EEVE zu sozialer Ungerechtigkeit führen, da bereits eine simple Steuerabschreibung das bereinigte Einkommen unter die neuen Ausschlussgrenzen drücken kann, und so manch unverständliche Benachteiligungen mit sich bringen wird.
Die Summe der Punkte muss beim Kauf der Erstwohnung also mindestens 20 betragen, während bei Neubau mindestens 23 notwendig sind. Diese Regelung bringt besonders für Singles, welche ein Haus bauen oder bei Wohnbaugenossenschaften mit bauen wollen, Probleme, da sie die vorgeschriebenen 23 Punkte nicht leicht erreichen können.
Weiters wird die Halbierung der Einkommen bei jungen Ehepaaren gestrichen und es wird stärker auf die Finanzierbarkeit des Bauvorhabens geachtet, auch wenn kein Darlehen aufgenommen wird. Man kann zusammenfassend sagen, dass durch die Herabsetzung der Mindestpunktezahl beim Bau der Erstwohnung eine Hürde entstanden ist, die der ASGB scharf kritisiert. Warum soll zwischen Bau und Kauf bei gleichem Einkommen eine andere Mindestpunktezahl gelten?
Mehr als bedenklich ist auch, dass die Eigenständigkeit und primäre Zuständigkeit im Bereich Wohnbau einem gar nicht so einheitlichen System weichen muss, welches indirekt der sich ständig ändernden Steuergesetzgebung unterliegt, und durch seine scharfen Kanten für viele Gesuchsteller Nachteile mit sich bringt. Im Zusammenspiel mit den Ausschlussgrenzen kann die EEVE zu sozialer Ungerechtigkeit führen, da bereits eine simple Steuerabschreibung das bereinigte Einkommen unter die neuen Ausschlussgrenzen drücken kann, und so manch unverständliche Benachteiligungen mit sich bringen wird.