Gesundheitsdienst

Bettenabbau unverständlich

Die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund kann sich den Beschluss, 91 Akut-Betten abzubauen nicht erklären, hat doch der Verfassungsgerichtshof bereits im Juni 2015 in einem Urteil entschieden, dass Südtirol nicht zu einem Bettenabbau verpflichtet ist.
„Diese erneute Fehlentscheidung im Südtiroler Gesundheitswesen ist vor dem Hintergrund, dass wir rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, absolut unverständlich. Obwohl der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgestellt hat, dass Südtirol nicht von den staatlichen Sparmaßnahmen zum Bettenabbau betroffen ist, marschieren wir nun freiwillig zur Schlachtbank.“, ärgert sich Andreas Dorigoni, Landessekretär in der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB.
„Die Gefahr beim Abbau von Akut-Betten liegt darin, dass wir langfristig riskieren eine Situation wie in vielen weiteren Orten in Italien vorzufinden: nach unkomplizierten Eingriffen, die weitere Untersuchungen erfordern, wird man nicht im Spital betreut, sondern muss sich schlimmstenfalls ein Zimmer in einem Hotel in der Nähe nehmen, um am nächsten Tag erneut im Spital vorstellig zu werden. Dieses Szenario ist kein Hirngespinst, sondern Realität in vielen italienischen Spitälern, die zum Bettenabbau gezwungen wurden. Dagegen wehren wir uns mit aller Vehemenz, einerseits weil die finanzielle Situation im Gesundheitswesen nicht einen Abbau von Betten erfordert, andererseits um weiterhin die gewohnten Betreuungsstandards aufrechterhalten zu können. Wir fordern deshalb die Gesundheitslandesrätin mit Nachdruck auf, ihre Entscheidung zu überdenken und werden die Situa­tion weiterhin beobachten.“, schließt Dorigoni.

Post

Italienische Post wegen gewerkschaftsfeindlichem
Verhalten verurteilt!

Nach dem bahnbrechenden Urteil, wegen gewerkschaftsfeindlichem Verhalten der Italienischen Post A.G gegenüber dem ­ASGB, des Kassationsgerichtshofes im Jahr 2005, welches die volle Anerkennung und Gleichstellung des ­ASGB beinhaltet, waren wir wegen weiterer Widerstände gegen dessen vollinhaltlichen Anwendung leider gezwungen ein neues Verfahren einzuleiten. Dieses wurde heuer durch das Kassationsgerichtsurteil und das entsprechende Revisionsurteil des Oberlandesgerichtes vom 28. September 2016 endgültig zu Gunsten des ASGB entschieden.
Damit wird der rechtliche und gewerkschaftliche Status des ASGB auch dank der hervorragenden Arbeit unserer Juristen Ra. Alessandro Gabrielli und Ra. Manfred Schullian zum zweiten Mal durch das höchste Gericht bestätigt und gefestigt.
Wir erwarten uns ab jetzt von Seiten der Italienischen Post A.G. die gesetzeskonforme Umsetzung diese Urteils und bei den anstehenden Verhandlungen eine entsprechende Verhaltensweise.
Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf bei der in Kürze fälligen Nachbesetzung der lokalen Postdirektion darauf zu achten, dass eine Person ausgewählt wird, welche neben einer fachlich einwandfreien Qualifikation auch den Mut aufbringt sich für die Belange der Südtiroler Autonomie und die Rechte der Südtiroler Angestellten mit der nötigen Durchsetzungskraft einzusetzen.