Transport & Verkehr
Transportgewerkschaft des ASGB-GTV fordert die
Zweisprachigkeitszulage auch
für die Angestellten der Sub-Unternehmen
Zweisprachigkeitszulage auch
für die Angestellten der Sub-Unternehmen
Vorausgeschickt, dass den Angestellten der Sub-Unternehmen im öffentlichen Nahverkehr die Zweisprachigkeitszulage nach wie vor nicht ausbezahlt wird, findet die Forderung des L.Abg. Helmut Renzler bei den Vertretern des ASGB-Transport und Verkehr volle Unterstützung.
L.Abg. Helmuth Renzler hat anlässlich der Sitzung der 4. Gesetzgebungskommission gegen den Entwurf von Landesrat Mussner gestimmt, da im neuen Gesetzestext die Verpflichtung zur Einhaltung des Proporzes und der Zweisprachigkeit für die Nachfolgeorganisationen der italienischen Staatsbahnen, SAD und Sta fehle. Dem gehört laut Richard Goller, zuständiger Sekretär im ASGB, die vollste Unterstützung, da die Angestellten der Subunternehmen im öffentlichen Nahverkehr derzeit diesbezüglich keine Honorierung erfahren. Dies obwohl bei der Vergabe von den Konzessionären an die Subunternehmen die Zweisprachigkeit in der Ausschreibung bzw. im Vergabeabkommen gefordert wird, erhält der Angestellte sprich Busfahrer, keine Honorierung dafür. Die Angestellten der Konzessionäre erhalten wie vorgesehen die erwähnte Zulage und somit entsteht eine ungleiche Behandlung für die gleiche Arbeit. Dies muss, so Richard Goller abschließend, für die Zukunft mittels Gesetz geregelt werden.
L.Abg. Helmuth Renzler hat anlässlich der Sitzung der 4. Gesetzgebungskommission gegen den Entwurf von Landesrat Mussner gestimmt, da im neuen Gesetzestext die Verpflichtung zur Einhaltung des Proporzes und der Zweisprachigkeit für die Nachfolgeorganisationen der italienischen Staatsbahnen, SAD und Sta fehle. Dem gehört laut Richard Goller, zuständiger Sekretär im ASGB, die vollste Unterstützung, da die Angestellten der Subunternehmen im öffentlichen Nahverkehr derzeit diesbezüglich keine Honorierung erfahren. Dies obwohl bei der Vergabe von den Konzessionären an die Subunternehmen die Zweisprachigkeit in der Ausschreibung bzw. im Vergabeabkommen gefordert wird, erhält der Angestellte sprich Busfahrer, keine Honorierung dafür. Die Angestellten der Konzessionäre erhalten wie vorgesehen die erwähnte Zulage und somit entsteht eine ungleiche Behandlung für die gleiche Arbeit. Dies muss, so Richard Goller abschließend, für die Zukunft mittels Gesetz geregelt werden.