Bau

Tagung der Bauhütte Südtirol

Kürzlich fand in Bozen ein öffentliches Hearing zum „Neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft“ statt, bei Werner Blaas den ASGB vertrat. Insgesamt beteiligten sich neben dem ASGB weitere 24 Südtiroler Organisationen und Interessenverbände (wie z.B. Heimatpflegeverband Südtirol, HDS,HGV, LVH, Ingenieurkammer, Handelskammer, Südtiroler Maklervereinigung, Architektenkammer, Rechtsanwaltskammer) mit ihren Beiträgen an dieser Tagung, welche von der sogenannten BAUHÜTTE SÜDTIROL, einer Gemeinschaft wichtiger Interessenvertreter des Südtiroler Bausektors, dessen Hauptträger das Kollegium der Bauunternehmer ist, organisiert wurde. Abschließend wurde dem zuständigen Landesrat Richard Theiner eine Sammlung aller vorgetragenen Stellungsnahmen überreicht mit der Aufforderung, diese in die nun folgende politische Diskussion zum „Neuen Landesgesetz für Raum und Landwirtschaft“ einfließen zu lassen.

Transport & Verkehr

Transportgewerkschaft des ASGB-GTV fordert die
Zweisprachigkeitszulage auch
für die Angestellten der Sub-Unternehmen

Vorausgeschickt, dass den Angestellten der Sub-Unternehmen im öffentlichen Nahverkehr die Zweisprachigkeitszulage nach wie vor nicht ausbezahlt wird, findet die Forderung des L.Abg. Helmut Renzler bei den Vertretern des ASGB-Transport und Verkehr volle Unterstützung.
L.Abg. Helmuth Renzler hat anlässlich der Sitzung der 4. Gesetzgebungskommission gegen den Entwurf von Landesrat Mussner gestimmt, da im neuen Gesetzestext die Verpflichtung zur Einhaltung des Proporzes und der Zweisprachigkeit für die Nachfolgeorganisationen der italienischen Staatsbahnen, SAD und Sta fehle. Dem gehört laut Richard Goller, zuständiger Sekretär im ASGB, die vollste Unterstützung, da die Angestellten der Subunternehmen im öffentlichen Nahverkehr derzeit diesbezüglich keine Honorierung erfahren. Dies obwohl bei der Vergabe von den Konzessionären an die Subunternehmen die Zweisprachigkeit in der Ausschreibung bzw. im Vergabeabkommen gefordert wird, erhält der Angestellte sprich Busfahrer, keine Honorierung dafür. Die Angestellten der Konzessionäre erhalten wie vorgesehen die erwähnte Zulage und somit entsteht eine ungleiche Behandlung für die gleiche Arbeit. Dies muss, so Richard Goller abschließend, für die Zukunft mittels Gesetz geregelt werden.