Verbrauchertelegramm

Dringende Anfrage an den Datenschutzbeauftragten

VZS: Auch in Italien Dringlichkeitsverfügung
gegen Datentransfer von WhatsApp zu Facebook
Die VZS fordert hiermit vom Datenschutzbeauftragten auf der Basis einer ähnlichen Verfügung in Deutschland eine dringende Verfügung zu erlassen, die es Facebook bei Androhung von saftigen Strafen ab sofort untersagt, Daten von italienischen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen. Dadurch, dass Facebook und WhatsApp die Daten der Nutzer jetzt doch miteinander ausgetauscht haben, besteht nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern dies stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar.Facebook hat weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden. Es muss eine Entscheidung der WhatsApp-Nutzer sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.

Verbrauchertelegramm

Poste muss Schaden durch Fondo Obelisco ersetzen

Zehntausende italienische SparerInnen haben ihr mühsam Erspartes in den Fonds „Obelisco“ investiert, der von der Italienischen Post noch im Jahr 2005 platziert wurde. Gemäß den Ende 2015 verfügbaren Zahlen waren je ursprünglich investierte 20.000 Euro gerade noch mal 4.828 Euro übrig – ein Verlust von über 75 Prozent. Nach Meinung der VZS könnte sich eine Verantwortung von Poste bei der Platzierung dieses Finanzprodukts abzeichnen, da der Fonds trotz eines „mittel-hohen“ Risikos und einer langen Laufzeit (10 Jahre + 3 Jahre „Gnadenfrist“) auch an SparerInenn mit niedriger bzw. mittlerer-niedriger Risikoneigung sowie an Senioren verkauft wurde. Auch scheint es, dass Poste bei der Platzierung nicht immer das Risikoprofil der KundInnen eingeholt hätte. In anderen Fällen wieder wäre der bestehende Interessenskonflikt nicht korrekt und normgemäß aufgezeigt worden. Die VZS hat daher Prof. RA Massimo Cerniglia beauftragt, die einzelnen Fälle zu begutachten, um die Einreichung einer weitgefassten Klage zur Rückholung der investierten Gelder abwägen zu können. Alle VerbraucherInnen, die in den vergangenen Jahren Quoten des Fonds Obelisco erworben haben, können mit der VZS Kontakt aufnehmen, um die Dokumentation des eigenen Falls begutachten zu lassen.