Verbrauchertelegramm
PROJEKT „ENERGIE

Wir verschaffen Ihren Rechten
„Gehör“ erfreut sich regen Zulaufs

Schalter der VZS italienweit an zweiter
Stelle bei Konsumentenkontakten
Auch 2016 erfreut sich der lokale Schalter des nationalen Projekts zum Thema Energie großer Beliebtheit. Bozen ist nach Rom der zweitgefragteste Schalter in ganz Italien. Das Projekt umfasst 26 Projektschalter, welche die Anfragen der Kunden des Gas- und Strommarkts betreuen.Das Projekt wurde im September 2011 von 16 Verbrauchervereinigungen ins Leben gerufen, und wird von der Ausgleichskasse für den Energie- und Umweltsektor finanziert.
Ziel des Projekts ist die Beratung der EndverbraucherInnen von Energie- und Gasleistungen im Falle von Problemen, sowie in den Bereichen: Angebote, Energieboni, Probleme mit Anbietern, Energie- Sparen & Konsum.
Themen über welche oft Auskunft gegeben wurde sind: Vertragsabschluss ohne Zustimmung, Rücktritt von am Telefon abgeschlossenen Verträgen, Fragen zu Rechnungen, Lieferungsunterbrechungen & Preise. Bei vielen vorgebrachten Fällen war ein schriftlicher Beschwerdeeingriff nötig; einige Fälle konnten im Zuge einer Schlichtung gelöst werden. Der Schalter in Bozen ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 bis 17 geöffnet. Um Terminvormerkung wird gebeten.

Verbrauchertelegramm

Stromrechnung jetzt zehn Jahre lang aufbewahren

VZS gibt Tipps zu Aufbewahrungsfristen
für Unterlagen im Verbraucheralltag
Mit der Zahlung der Stromrechnung von Juli 2016 ist die empfohlene „Lebensdauer“ der Stromrechnungen von 5 auf 10 Jahre verdoppelt worden. Denn mit der Anlastung der Fernsehgebühr auf der Stromrechnung gilt für diese die Aufbewahrungsfrist wie sie laut Zivilgesetzbuch für Abgaben vorgesehen ist: 10 Jahre. Steuerunterlagen, Verträge, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge – welche Aufbewahrungsfristen gibt es und was bedeutet Verjährung, das fragen sich viele Verbraucher, wenn die Papierstapel im hauseigenen Büro zu hoch werden. Das Problem besteht darin, dass es ohne die Originalunterlagen zum Beispiel nicht möglich ist bei eventuellen erneuten Zahlungsaufforderungen den Beweis der bereits getätigten Zahlung anzutreten. Daher sollten in der Regel die Papierversion (diese ist zu bevorzugen) oder eventuell die digitale Kopie aufbewahrt werden. Die Verjährungsfrist kann nach Art der jeweiligen Forderung variieren, die allgemeine Verjährung beträgt laut Zivilgesetzbuch zehn Jahre. Verjährung bedeutet, dass ein bestehender Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Weitere Aufbewahrungsfristen und Tipps finden Sie detailliert auf unserer Webseite, www.verbraucherzentrale.it.