Verbrauchertelegramm

Unverständliche Verzögerungen
bei der Eröffnung neuer Apotheken

VZS: Land sollte allen anderen Regionen Italiens nicht nachhinken und den Wettbewerb fördern statt rumzudrucksen

Mit einer strengen Regulierung soll für die Bürger eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sichergestellt werden. Das war früher. Heute verhindern bestehende Überregulierungen den Wettbewerb und verursachen Kosten. Diese werden von den Bürgern getragen. Daher wird auf nationaler Ebene - auch auf Drängen der Verbraucherschutzverbände, schon seit Jahren versucht eine Liberalisierung auf den Weg zu bringen. Bisher haben die Lobbies diesem Vorhaben getrotzt. Und wie es scheint, werden auch die zaghaften Liberalisierungsbemühungen, die 2012 mit einen Staatsgesetz auf den Weg gebracht wurden, abgewürgt. Statt der für Südtirol vorgesehenen 28 neuen Apotheken wurden mit Landesgesetz nur 19 zugelassen da „der Medikamentenverbrauch in Südtirol der niedrigste Italiens ist“. Und was ist mit der Versorgung unseres weitläufigen Territoriums und den „wichtigen Ansprechpartnern in Gesundheitsfragen für altere Menschen und Familien mit Kindern vor Ort“? Doch auch diese 19 neuen Apotheken lassen unverständlich lange auf sich warten. Im Piemont, der Toskana, der Emilia Romagna und in Apulien sind die ersten neuen Apotheken bereits eröffnet. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sieht es als prioritär an und es wird Zeit, dass der notwendige Wettbewerb zum Wohle der Patienten auch in Südtirol, wenn auch in geringerem Ausmaß genutzt werden kann.

Verbrauchertelegramm
IMMOBILIEN-LEASING ZU WOHNZWECKEN

VZS: eine Alternative zu den Wohnbaudarlehen?

Mit dem Begriff Immobilien-Leasing beschreibt man eine Finanztransaktion, die es ermöglicht, eine Immobilie als Hauptwohnung zu erwerben. Man zahlt eine Mindestanzahlung, für eine gewisse, vertraglich festgelegte Zeit eine monatliche Leasingrate und am Ende eine sogenannte „Maxi-Rate“ oder Ablösung. Eine Hauptwohnung ist eine Wohnung in der sich die/der Betreffende oder seine Familie gewohnheitsmäßig aufhalten. Die mit Leasing erworbene Wohnung muss innerhalb eines Jahres ab Übergabe als Hauptwohnung genutzt werden. Die Finanztransaktion besteht in einem Vertrag zwischen einer Bank oder einem Finanzvermittler, der von der Banca d’Italia zugelassen worden sein muss und von dieser beaufsichtigt wird, auch als Leasinggeber („concedente“) bezeichnet, und einer Privatperson als Leasingnehmer („utilizzatore“). Der Leasinggeber verpflichtet sich, die Wohnung für den Leasingnehmer zu kaufen bzw. bauen zu lassen. Das Eigentum verbleibt also beim Finanzierer, während der Kunde das Recht hat, die Wohnung zu nutzen, sofern er die Erstrate bezahlt und der Pflicht, die monatlichen Raten zu begleichen, nachkommt. Die Finanzierung sieht im Verhältnis zum Kaufpreis und zur Vertragsdauer berechnete Raten unter Anwendung eines jährlichen Zinssatzes vor. Bei Ablauf des Vertrags kann der Kunde das Recht auf Ablöse der Wohnung ausüben, indem er die im Vertrag festgelegte Schlussrate begleicht. Mit dieser Art von Leasing kauft also die Bank die Wohnung, und sie bleibt bis zur eventuellen Begleichung der Schlussrate deren Besitzerin.
Weitere Informationen: www.consumer.bz.it/22v34339d108462.html