Dienstleistungen des ASGB

Regionales Familiengeld

Das Familiengeld der Region besteht aus einer finanziellen Zulage, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien angepasst ist. Die Höhe des regionalen Familiengeldes richtet sich nach der Zusammensetzung des Einkommens und des Vermögens der in der Familiengemeinschaft lebenden Personen.
Ab 1. September können wieder die Gesuche für das Familiengeld der Region für das Jahr 2017 eingereicht werden. Wer es versäumt hat, das Gesuch für das Jahr 2016 einzureichen, kann dies auch noch für die letzten Monate des Jahres 2016 nachreichen.
Allgemeines
Das Familiengeld der Region steht Familien zu mit:
mindestens zwei minderjährigen Kindern;
einem einzigen Kind unter sieben Jahren;
einem behinderten Kind, auch nach dessen Volljährigkeit;
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/SchwesterDie wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft für das Familiengeld der Region wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2015 ermittelt. Es muss für jedes Familienmitglied eine eigene EEVE Erklärung gemacht werden, also auch für jene Personen, die keine Einkünfte und kein Vermögen haben.
Einnahmen und Ausgaben die bei der EEVE berücksichtigt werden
Steuererklärung, Mod. CU, Mod. 730, oder UNICO
IRAP Erklärung
Trennungs- oder Scheidungsurteil
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder
Miete für Hauptwohnung lt. schriftlichen Vertrag (nur Kaltmiete ohne Spesen)
Wohngeld
Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten vom Sozialsprengel
Voucher für Vergütungen
Einkommen aus Landwirtschaft
Immobiliar- und Finanzvermögen zum 31. Dezember
Einkommen aus der Landwirtschaft
Immobilien im Ausland
das persönliche Finanzvermögen ist nur anzugeben, wenn es 100.000 Euro überschreitet
Die EEVE und das Gesuch für das Regionale Familiengeld werden im Landessekretariat des SBR-ASGB in Bozen und in den ASGB-Bezirksbüros abgefasst. Mitzubringen sind neben den oben genannten Unterlagen auch eine Kopie des Personalausweises und die Bankdaten (IBAN).

Dienstleistungen des ASGB

Befreiung Fernsehgebühr RAI für 2017

Wie bekannt, wird die Fernsehgebühr ab dem heurigen Jahr über die Stromrechnung verrechnet.
Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung von der Gebühr (Canone Rai) beantragen. Die Gesuche für die Befreiung von der Fernsehgebühr für das Jahr 2017 können wieder bei den Büros des ASGB ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post als Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versendet werden. Die Gesuchsvorlage kann auf der Webseite der Agentur der Einnahmen heruntergeladen werden. Für die Erstellung des Gesuches in unseren Büros wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein benötigt). Die Gesuche können ab sofort bis ca. Mitte Jänner 2017 gemacht werden.