Handwerk

Sani-Fonds auch für Familienangehörige

Ab dem 1. August 2016 besteht auch für folgende Familienmitglieder der Angestellten der Handwerksbetriebe die Möglichkeit, Mitglied des Sani-Fonds zu werden und die Leistungen zu beantragen.
Welche Familienmitglieder können eingeschrieben werden?
Die Versicherung kann auf folgende Familienmitglieder ausgeweitet werden:
Nicht zu Lasten lebender Ehepartner / in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person;
Kinder über 12 Monate (Die Abdeckung des zu Lasten lebenden Ehepartners und minderjähriger Kinder zwischen 0 und 12 Monate ist bereits - ohne zusätzliche Kosten - im Versicherungsschutz des Mitarbeiters oder des Inhabers enthalten);
Volljährige Kinder, die zu Lasten sind oder auch nicht, bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz gilt auch für Kinder über 26 Jahre, wenn sie mindestens seit der Vollendung des 25. Lebensjahres im Fonds eingeschrieben sind und zur Universität gehen.
Volljährige zu Lasten lebende Kinder mit einer dauerhaften Invalidität, die nicht unter zwei Drittel sein darf (ohne Altersbegrenzung)
Welches sind die Vorteile?
Breites Leistungssprektrum zusätzlich zum öffentlichen Gesundheitswesen
Einfache und schnelle Rückvergütung
Freie Wahl vertragsgebundener oder ungebundener Gesundheitseinrichtungen
Interessante Beiträge für Zahnmedizin und Augenheilkunde
Wie erfolgt die Einschreibung?
Die Einschreibung der Familienmitglieder der Angestellten wird vom Lohnberater des betreuten Handwerksbetriebes, in dem der Mitarbeiter angestellt ist, getätigt. Für die Einschreibung der Familienmitglieder sind folgende Schritte vorzunehmen:


1. Einschreibeformular herunterladen, vollständig ausfüllen und an folgende E-Mailadresse senden: info@sani-fonds.it
2. Senden einer Kopie des Formulars an den Lohnberater des betreuten Handwerksbetriebes, wo man arbeitet und Mitteilung, dass man die Familienmitglieder in den Fonds einschreiben will.
3. Die Zahlung des Beitrages für die Familienmitglieder beträgt Euro 18,00 pro Monat und erfolgt direkt über den Lohnstreifen.

Handwerk

Neuregelung des Lehrlingswesen im Handwerk

Am 14.07.2016 haben die beiden Handwerkerverbände und die vier Gewerkschaftsbünde das neue Abkommen für das Lehrlingswesen im Handwerk unterzeichnet, welches den Leistungsbezug stärker in den Mittelpunkt rückt.
In Südtirol, der einzigen italienischen Provinz, die das Zwei-Säulen-Modell lebt und anwendet, gibt es aktuell 3.400 Lehrverträge. Aufgrund der rückläufigen Lehrlingszahlen wurde vor rund einem Jahr mit der Südtiroler Landesverwaltung der sogenannte Lehrlingspakt geschnürt, der mit verschiedenen Maßnahmen die traditionelle Lehre als attraktive Ausbildungsmöglichkeit steigern und die Beschäftigung für Jugendliche fördern soll. Das neue Lehrlingsabkommen im Handwerk sieht eine Aufwertung der schulischen Leistungen vor, sodass die Schulnoten in positiver Weise auf die Entlohnung des Lehrlings einwirken. (siehe Tabelle)
Sowohl die Handwerkerverbände als auch die Gewerkschaften sehen in dieser Entscheidung einen doppelten Nutzen: zum einen werden Jugendliche angespornt gute Leistungen zu erbringen, um noch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, zum anderen ist es ein Zeichen der Wertschätzung für die Ausbildungsleistung der Betriebe, die in junge Fachkräfte investieren und zu 100 Prozent die Ausbildung der Lehrlinge finanzieren. Im Gegensatz zum Schulbesuch gibt es nämlich kein angestammtes Recht auf einen Ausbildungsplatz. Durch diesen neuen Ansatz soll ein Ausbildungssystem gestärkt werden, das bedeutende Arbeitsplätze für Südtirol schafft, vor allem aber auch um noch qualifiziertere Fachkräfte hervorzubringen und einem drohenden Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken.
Lehrlingslöhne im Handwerk:
gültig für Abkommen ab 01.07.2016
Entlohnung in Prozent Entlohnung bei einer Vorjahres-Durchschnittsnote von 7,5
im 1. Lehrjahr 35 Prozent
im 2. Lehrjahr 50 Prozent 60 Prozent
im 3. Lehrjahr 60 Prozent 70 Prozent
im 4. Lehrjahr 70 Prozent 80 Prozent