Verbrauchertelegramm
Roaming im EU-Ausland

Eingabe gegen automatisch aktivierte Pakete,
Südtirol besonders betroffen

VZS: besser Dienste nach eigenem Bedarf aussuchen!

Seit 30. April gelten in der EU neue Höchstpreise für mobiles Telefonieren und Surfen im EU-Ausland. Die Mobilfunk-Betreiber haben offensichtlich auf die Neuerung reagiert, und ihren KundInnen „vorgeschnürte“ Auslandspakete zum Preis von ca. zwei bis sechs Euro pro Tag der Nutzung aktiviert.
Das Problem dabei: wenige KundInnen wissen genau Bescheid, was mit dem neuen Roaming-Limits ein einzelner Anruf, eine SMS oder eine kurze Internetverbindung kosten würde.
Ob dieses „Auto-Aktivieren“ eines Vertragszusatzes auch wirklich den Prinzipien der Vertragsfairness entspricht, werden die Aufsichtsbehörden entscheiden müssen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat entsprechende Eingaben bei der Aufsichtsbehörde für das Telekommunikationswesen AGCOM und der Marktaufsichtsbehörde AGCM eingereicht. Einige KundInnen melden uns, dass es ziemlich schwierig oder nahezu unmöglich ist, die voraktivierten Pakete wieder zu deaktivieren; auch dies wurde in den Eingaben berücksichtigt.
Auf jeden Fall gilt: vor dem Start sollten die Einstellungen des Smartphones kurz durchgecheckt werden, damit nicht automatische Updates im Hintergrund Abbuchungen im dreistelligen Bereich verursachen. In der VZS steht eine eigene Beratung für den Bereich Telefonie zur Verfügung.

Verbrauchertelegramm
Wohnbau

Den Spießrutenlauf „ewige“ Konventionierung endlich abschaffen

VZS: Geldsparen unattraktiv, daher Immobilien-Sparen bei der Erstwohnung fördern.

Vor acht Jahren wurde das Landesraumordnungsgesetz geändert, und die vormalige 20jährige Bindung bei konventionierten Wohnungen in eine zeitlich unbegrenzte und somit ewige Bindung umgewandelt. Konventionierung (laut Art. 79) bedeutet, dass die Wohnung nur an provinzansässige oder hier Arbeitende weiterveräußert werden darf und nicht zum Marktwert, sondern nur zum Landesmietzins an ortsansässige oder hier Arbeitende vermietet werden darf. Im Ausgleich hierfür fallen für den Bauherrn keine Erschließungskosten an.
Was auf ersten Blick ziemlich gradlinig und auch sinnig erscheint (Wohnungen werden billiger gebaut und stehen dann für die örtliche Bevölkerung zur Verfügung), bringt jedoch nicht für alle Beteiligten Vorteile. Dies beginnt bereits beim Kaufpreis: konventionierte Wohnungen sind nämlich keinesfalls billiger als andere Immobilien, d.h. dass die Einsparung bei den Erschließungskosten meist bei den Baufirmen verbleibt. Möchte man die gekaufte Wohnung später vermieten, so muss dies zum Landesmietzins erfolgen, der unterhalb des Marktmietzinses liegt. Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Konventionierung auch dann greift, wenn für den Bau bzw. Kauf keinerlei Fördermaßnahmen des Landes in Anspruch genommen werden. „Im Sinne einer gerechten Auflagenverteilung sollte hier dringend eine neue Regelung angedacht werden“ meint der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol.

Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it