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Ende der ermäßigten Stromtarife für ENEL Bedienstete in Pension und deren Hinterbliebenen
Die zum 31. Dezember 2015 aufgekündigte Ermäßigung auf den Betrag der Stromrechnung gibt es seit Anfang dieses Jahres nicht mehr. Etwa 50 Prozent der Betroffenen haben dem Angebot der ENEL, für eine nach Lebensalter gestaffelten Abfindung bereits zugestimmt. Die entsprechende Vereinbarung zwischen jedem Betroffenen und der ENEL ist dann innerhalb dieses Jahres, also bis 31. Dezember 2016, bei einem der Steuerbeistandszentren (CAF) kostenlos - für uns beim ASGB - zu unterschreiben. Dazu ist es notwendig einen Termin zu vereinbaren.(Tel. 0471-308286 oder 0471-308200). Bei diesem werden auch jeweils ein Vertreter des CAF und einer der ENEL anwesend sein. Nicht alle werden das Angebot der ENEL annehmen. Es laufen schon Initiativen gegen die Maßnahmen dagegen. In absehbarer Zeit werden die ersten Urteile erwartet; daher kann man eine Entscheidung noch aufschieben und abwarten. Bis Ende des Jahres muss aber für oder gegen eine Vereinbarung mit der ENEL entschieden werden. Möchte jemand gegen die Entscheidung der ENEL Rekurs einlegen, so kann er sich an seine Gewerkschaft wenden.