Dienstleistungen des ASGB

Änderungsvorschläge des ASGB

Im Rahmen der Treffen der Steuerungsgruppe EEVE, in der auch der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett mitarbeitet, hat er folgenden Änderungsvorschlag unterbreitet und auch an die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg weitergeleitet.
„Bereits heute wäre es möglich, vom bereinigten Einkommen folgendes abzuziehen: Arztrechnungen, Hypothekardarlehen (max. 4.000 Euro), Unterhaltszahlungen, Mieten (max. 4.000 Euro) könnten vom bereinigten Einkommen abgezogen werden.
Deshalb folgender Vorschlag:
Über die Steuererklärung könnten folgende Rechnungen mit 19 Prozent in Abzug gebracht werden:

Kleinkinderbetreuung bis zu drei Jahren (Kita/Tagesmutter – 632 Euro pro Kind);
Kindergarten/Pflichtschule/Oberschule maximal 400 Euro pro Kind (neu);
Miete für Uni-Studenten – maximal 2.633 Euro;
Verschiedene Sportarten – maximal 210 Euro pro Kind (fünf – 18 Jahren).
Diese Abzüge sollten auch beim bereinigten Einkommen in Abzug gebracht werden können, mit der Folge, dass betroffene Familien mehr Familiengeld erhalten würden.

Die Seite der Rentnergewerkschaft

Ende der ermäßigten Stromtarife für ENEL Bedienstete in Pension und deren Hinterbliebenen

Die zum 31. Dezember 2015 aufgekündigte Ermäßigung auf den Betrag der Stromrechnung gibt es seit Anfang dieses Jahres nicht mehr. Etwa 50 Prozent der Betroffenen haben dem Angebot der ENEL, für eine nach Lebensalter gestaffelten Abfindung bereits zugestimmt. Die entsprechende Vereinbarung zwischen jedem Betroffenen und der ENEL ist dann innerhalb dieses Jahres, also bis 31. Dezember 2016, bei einem der Steuerbeistandszentren (CAF) kostenlos - für uns beim ASGB -  zu unterschreiben. Dazu ist es notwendig einen Termin zu vereinbaren.(Tel. 0471-308286 oder 0471-308200). Bei diesem werden auch jeweils ein Vertreter des CAF und einer der ENEL anwesend sein. Nicht alle werden das Angebot der ENEL annehmen. Es laufen schon Initiativen gegen die Maßnahmen dagegen. In absehbarer Zeit werden die ersten Urteile erwartet; daher kann man eine Entscheidung noch aufschieben und abwarten. Bis Ende des Jahres muss aber für oder gegen eine Vereinbarung mit der ENEL entschieden werden. Möchte jemand gegen die Entscheidung der ENEL Rekurs einlegen, so kann er sich an seine Gewerkschaft wenden.