Aktuell
SBR
Neuerungen Rente und Arbeitslosenunterstützung
Abzug bei vorzeitiger Altersrente abgeschafft
Die Regierung Monti hatte eine Bestimmung erlassen, aufgrund welcher ein Abzug auf der Rente vorgenommen wird, wenn eine Person in die vorzeitige Altersrente (momentan ein Mann mit 42 Jahren und sechs Monaten an Beiträgen und eine Frau mit 41 Jahren und sechs Monaten an Beiträgen) geht und nicht ein Lebensalter von 62 Jahren aufweist. Der Absatz 113 des kürzlich verabschiedeten Stabilitätsgesetzes hat diesen Abzug auf der vorzeitigen Altersrente nun aufgehoben. Diese Bestimmung gilt momentan für alle Renten, die das Anlaufdatum ab dem 1.Jänner 2015 und innerhalb 31.Dezember 2017 haben.
So benötigt eine Frau beispielsweise für eine vorzeitige Altersrente ab dem Jahre 2016 insgesamt 41 Jahre und zehn Monate an Beiträgen, ein Mann hingegen 42 Jahre und zehn Monate.
Auch die Voraussetzungen für die Altersrente werden ab dem Jahre 2016 um vier Monate erhöht.
Für das Jahr 2015 ist eine Inflation von 0,3 Prozent programmiert. So erhält ab 2015 beispielsweise eine Rente bis zu 1.502,64 Euro eine Erhöhung von maximal 4,50 Euro.
Weiters ist auch die reelle Inflation für das Jahr 2014 festgelegt worden. Diese liegt bei 1,1 Prozent. Leider war für das Jahr 2014 eine Inflation von 1,2 Prozent geplant. Dies hat zur Folge, dass 0,1 Prozent der im Jahre 2014 ausbezahlten Renten rückerstattet werden müssen.
Anpassung der Rentenvoraussetzungen an die Lebenserwartung
Die Regierung Berlusconi hatte bereits ab dem Jahre 2010 vorgesehen, dass die Voraussetzungen für die Rente laufend an die Lebenserwartung angepasst werden müssen. Die nächste Anpassung sollte im Jahr 2016 erfolgen. Kürzlich ist ein interministerielles Dekret erlassen worden, welches vorsieht, dass sämtliche Voraussetzungen ab 2016 um vier Monate angehoben werden.So benötigt eine Frau beispielsweise für eine vorzeitige Altersrente ab dem Jahre 2016 insgesamt 41 Jahre und zehn Monate an Beiträgen, ein Mann hingegen 42 Jahre und zehn Monate.
Auch die Voraussetzungen für die Altersrente werden ab dem Jahre 2016 um vier Monate erhöht.
Aufwertung der Renten
Das kürzlich verabschiedete Stabilitätsgesetz hat eine gestaffelte Aufwertung der Renten vorgesehen und zwar bemessen auf der Mindestrente. Je höher die Rente desto geringer fällt die Aufwertung aus.Für das Jahr 2015 ist eine Inflation von 0,3 Prozent programmiert. So erhält ab 2015 beispielsweise eine Rente bis zu 1.502,64 Euro eine Erhöhung von maximal 4,50 Euro.
Weiters ist auch die reelle Inflation für das Jahr 2014 festgelegt worden. Diese liegt bei 1,1 Prozent. Leider war für das Jahr 2014 eine Inflation von 1,2 Prozent geplant. Dies hat zur Folge, dass 0,1 Prozent der im Jahre 2014 ausbezahlten Renten rückerstattet werden müssen.
Für das Jahr 2015 sind folgende Beträge festgelegt worden:
Sozialgeld: 448,51 Euro
Mindestrente: 502,38 Euro
Dauer der Arbeitslosenunterstützung
Der Zeitraum der Arbeitslosenunterstützung wird ab dem Jahre 2015 teilweise abgeändert und bleibt nach wie vor nach Lebensalter gestaffelt. Es gelten für alle Arbeitslosigkeiten, die sich am 01.01.2015 ergeben, folgende Voraussetzungen:zehn Monate für alle „neuen Arbeitslosen“ die jünger als 50 Jahre (49 Jahre und 364 Tage) sind.
12 Monate für alle „neuen Arbeitslosen“ die ein Alter zwischen50 Jahren und 55 Jahren (54 Jahren und 364 Tagen) aufweisen.
16 Monate für alle „neuen Arbeitslosen“ die älter als 55 Jahre sind.