Verbrauchertelegramm
Kaminkehrertarife angestiegen
Alle drei Jahre werden die Kaminkehrertarife neu angepasst. Im Schnitt haben sich die Preise im Vergleich zu 2009 um neun Prozent erhöht. Eine Ausnahme stellt dabei die Abgaskontrolle dar. Hierfür wurde der Preis an den effektiven Aufwand angepasst (anderes Messverfahren) und beträgt somit nun 38,97 Euro (inkl. 10 Prozent MwSt.) für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackgut) beträgtder Kostenpunkt 48,85 Euro. Auch kann im Zuge der Neuerungen der Kaminkehrer nun jederzeit gewechselt werden.
Bisher wurden die Kaminkehrerleistungen stets mit 21 Prozent MwSt. verrechnet. Ein Entscheid der Agentur der Einnahmen (Risoluzione 15E vom 04. März 2013) gibt nun grünes Licht für dieAnwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes im Ausmaß von zehn Prozent. Demnach können periodische Wartungsarbeiten und verpflichtend vorgeschriebene Kontrollen der Emissionswerte und die Reinigung der Heizanlagen (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) mit zehn Prozent Mehrwertsteuer verrechnetwerden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude, welche vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Zusatzkosten können für die Schaffung eines temporären, sicheren Zugangs zum Kamin angelastet werden.
Bisher wurden die Kaminkehrerleistungen stets mit 21 Prozent MwSt. verrechnet. Ein Entscheid der Agentur der Einnahmen (Risoluzione 15E vom 04. März 2013) gibt nun grünes Licht für dieAnwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes im Ausmaß von zehn Prozent. Demnach können periodische Wartungsarbeiten und verpflichtend vorgeschriebene Kontrollen der Emissionswerte und die Reinigung der Heizanlagen (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) mit zehn Prozent Mehrwertsteuer verrechnetwerden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude, welche vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Zusatzkosten können für die Schaffung eines temporären, sicheren Zugangs zum Kamin angelastet werden.