Verbrauchertelegramm
65 Prozent Steuerabzug für energetische
Sanierungsarbeiten
Sanierungsarbeiten
Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, und dabei von 55 auf 65 Prozent erhöht. Die Erhöhung greift ab dem 06. Juni 2013. Zudem wird ab diesem Datum für Wärmepumpen und Geothermieanlagen (Erdwärmenutzung) kein Steuerabzug mehr gewährt. Für diese Systeme kann künftig um eine Förderung im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) angesucht werden. Auch der Steuerabzug für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben wurde bis Jahresende verlängert. Eine Neuerung stellt dabei die Absetzbarkeit der Möbel im Rahmen der Sanierungsarbeiten dar. Diese können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Ausmaß von 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden (also maximaler Abzug 5.000 Euro).
Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale.it/bauen.1
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