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Generationenbrücke
Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett zeigt sich erfreut darüber, dass der Südtiroler Landtag kürzlich einen Beschlussantrag der Südtiroler Freiheit genehmigt hat, der die Möglichkeit der Altersteilzeit für ältere Arbeitnehmer vorsieht und gleichzeitig Platz für Junge schafft.
Der ASGB war es, so Tschenett, der diesen Vorschlag einer„Generationenbrücke“ allen Mitgliedern des Südtiroler Landtages zugeschickt hat um brauchbare Lösungen für die Probleme am Arbeitsmarkt zu finden (siehe letzte Aktiv-Ausgabe).
Die Generationenbrücke sieht vor, dass Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Arbeitsjahre bis zur bevorstehendenPensionierung haben, ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag mit einer Arbeitszeitreduzierung bis 50 Prozent umwandeln. Die durch die Konvertierung des Arbeitsvertrages entstandene Differenz der Pensionszahlungen übernimmt die Region, so dass dem Arbeitnehmer bei Pensionsantritt kein Verlust entsteht. Im Gegenzug verpflichtet sich der an diesem Projekt teilnehmende Arbeitgeber, Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren unbefristet oder mittels eines Lehrlingsvertrages einzustellen, um den ursprünglichen positiven Beschäftigungssaldo des Betriebes vor der Konvertierung der Arbeitsverträge wieder herzustellen.
Abschließend so Tony Tschenett, hofft der ASGB, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden und die Politik die Sozialpartner zu einem Treffen einlädt, damit ein entsprechendes Abkommen, wie in der Lombardei bereits geschehen, abgeschlossen werden kann. DasProjekt muss in absehbarer Zeit starten, damit Jugendlichen wieder eine Perspektive haben und ältere Arbeitnehmer entlastet werden.
Die Generationenbrücke sieht vor, dass Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Arbeitsjahre bis zur bevorstehendenPensionierung haben, ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag mit einer Arbeitszeitreduzierung bis 50 Prozent umwandeln. Die durch die Konvertierung des Arbeitsvertrages entstandene Differenz der Pensionszahlungen übernimmt die Region, so dass dem Arbeitnehmer bei Pensionsantritt kein Verlust entsteht. Im Gegenzug verpflichtet sich der an diesem Projekt teilnehmende Arbeitgeber, Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren unbefristet oder mittels eines Lehrlingsvertrages einzustellen, um den ursprünglichen positiven Beschäftigungssaldo des Betriebes vor der Konvertierung der Arbeitsverträge wieder herzustellen.
Abschließend so Tony Tschenett, hofft der ASGB, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden und die Politik die Sozialpartner zu einem Treffen einlädt, damit ein entsprechendes Abkommen, wie in der Lombardei bereits geschehen, abgeschlossen werden kann. DasProjekt muss in absehbarer Zeit starten, damit Jugendlichen wieder eine Perspektive haben und ältere Arbeitnehmer entlastet werden.