SBR
Altersrente für Frauen im Öffentlichen Dienst
Ab dem 1. Jänner 2013 steigt das notwendige Lebensalter auf 66 Jahre und 3 Monate | |
KALENDERJAHR | NOTWENDIGES LEBENSALTER |
2011 | 61 |
2012 | 66 |
Ab 1. Jänner 2013 | 66 Jahre und 3 Monate |
Quelle/Infographik: Helmuth Renzler |
Anspruch auf Altersrente mit 15 Beitragsjahren *
Zum besseren Verständnis ein kurzer geschichtlicher Rückblick:
b) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 26.Dezember 1992 zur freiwilligen Weiterversicherung zugelassen worden sind.
Nachdem die Monti-Reform diese Ausnahmebestimmung nicht ausdrücklich abgeschafft hat, schreibt das Fürsorgeinstitut INPS/NISF in seinem Rundschreiben Nr. 16 vom 01.02.2013, in Abänderung der Rundschreiben aus dem Jahre 2012, dass die 15 Beitragsjahre bei den oben genannten Voraussetzungen als Mindestvoraussetzung zum Erreichen einer Altersrente die Monti-Reform überstanden haben und für einige Kategorien nach wievor aufrecht geblieben sind.
das Gesetzes vertretende Dekret 503 aus dem Jahre 1992 hat generell mit Wirkung ab 1.1.1993 die Mindestvoraussetzung zum Erreichen einer Altersrente von 15 auf 20 Beitragsjahren angehoben.Es hat aber auch Ausnahmesituationen vorgesehen, für welche die 15 Beitragsjahre aufrecht geblieben sind. Diese Sonderregelung betrifft unter anderem:
a) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 31.12.1992 die 15 Beitragsjahre (Pflichtbeiträge, figurative Beiträge, freiwillige Weiterversicherung, Rückkauf, Zusammenlegung) bereits erreicht haben;b) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 26.Dezember 1992 zur freiwilligen Weiterversicherung zugelassen worden sind.
Nachdem die Monti-Reform diese Ausnahmebestimmung nicht ausdrücklich abgeschafft hat, schreibt das Fürsorgeinstitut INPS/NISF in seinem Rundschreiben Nr. 16 vom 01.02.2013, in Abänderung der Rundschreiben aus dem Jahre 2012, dass die 15 Beitragsjahre bei den oben genannten Voraussetzungen als Mindestvoraussetzung zum Erreichen einer Altersrente die Monti-Reform überstanden haben und für einige Kategorien nach wievor aufrecht geblieben sind.
Wer kann 2013 eine Dienstaltersrente beziehen?
Um im Jahr 2013 eine Dienstaltersrente beziehen zu können, gelten die nachstehend angeführten neuen Bestimmungen:Lohnabhängige Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.
Grundvoraussetzung um eine Dienstaltersrente beziehen zu können ist, dass der Arbeitnehmer wenigstens 35 Jahre an Versicherungsbeiträgen eingezahlt hat und innerhalb eines genau bestimmten Zeitpunktes ein Mindestlebensalter erreicht hat bzw. unabhängig vom geforderten Lebensalter wenigstens 40 Beitragsjahre nachweisen kann. Dies gilt für alle Kategorien von lohnabhängigen Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dernotwendigen 35 Mindestversicherungsjahren werden die Arbeitslosen- und Krankenzeiten nicht mitberücksichtigt, während sie hingegen für die notwendigen 40 Jahre, um unabhängig vom Lebensalter die Rente beziehen zu können, sofern mindestens 35 effektiv eingezahlte Versicherungsjahre nachgewiesenwerden können, voll mitgezählt werden. Mitgezählt werden diese Ersatzzeiten allerdings für die Berechnung der Rentenhöhe. Wer innerhalb 31. Dezember 2011 die Beitrags- und Lebensaltersvoraussetzungen für den Bezug einer Dienstaltersrente angereift hat, geht auch im Jahr 2013 mit den alten Bestimmungen (Quotenregelung und alte Renteneinstiegsfenster) in Rente oder Pension.Öffentlich Bedienstete:
Als öffentlich Bediensteter benötigt man, um im Jahr 2013 eine vorzeitige Alterspension beziehen zu können, die selben Voraussetzungen wie sie für die Bediensteten in der Privatwirtschaft gelten und zwar als Frau 41 Jahre und fünf Monate und als Mann 42 Jahre und fünf Monate an eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen. Auch für die Öffentlich Bediensteten gelten weiterhin die alten Bestimmungen, sofern sie innerhalb 31.12.2011 die Voraussetzungen für den Bezug einerDienstaltersrente angereift haben.
Notwendige Beitragsvoraussetzungen für Privatwirtschaft und Öffentlichen Dienst | |||
Kalenderjahr | Männliche Lohnabhängige und Selbständige |
Weibliche Lohnabhängige und Selbständige |
Weitere Pensionierungsmöglichkeiten: Erreichen des notwendigen Lebensalters für Versicherte, welche ab dem 1. Jänner 1996 zum ersten mal versichert waren und mindestens 20 Beitragsjahre angereift haben |
2012 | 42 Jahre und 1 Monat | 41 Jahre und 1 Monat | 63 Jahre |
2013 | 42 Jahre und 5 Monate | 41 Jahre und 5 Monate | 63 Jahre und 3 Monate |
2014 | 42 Jahre und 6 Monate | 41 Jahre und 6 Monate | 63 Jahre und 3 Monate |
Quelle/Infographik: Helmuth Renzler |
Renten und Pensionen werden den Lebenshaltungskosten angepasst | |
Inflationsausgleich in Prozent | Einkommensstufen in Euro |
3,00 Prozent | Für Renten bis zu 1.443,00 Euro brutto monatlich |
Erhöhung bis zum Erreichen des höchstmöglichen Ausgleichsbetrages |
Für Renten zwischen 1.443,00 Euro und 1.486,29 Euro brutto monatlich |
Kein Ausgleich | Für Renten die 1.486,29 Euro brutto monatlich übersteigen |
Quelle/Infographik: NISF/INPS Helmuth Renzler |
Endgültige Mindestrentenbeträge des Jahres 2012 und vorläufige Rentenbeträge des Jahres 2013 |
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Anlaufdatum der Renten | Mindestrentenbeträge der lohnabhängigen Arbeitnehmer und der Selbständigen | Sozialrenten | Sozialgelder |
Monatlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2012 |
481,00 Euro | 353,89 Euro | 429,41 Euro |
Jährlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2012 |
6.253,00 Euro | 4.600,57 Euro | 5.582,33 Euro |
Vorläufiger monatlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2013 |
495,43 Euro | 364,51 Euro | 442,30 Euro |
Vorläufiger jährlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2013 |
6.440,59 Euro | 4.738,63 Euro | 5.749,90 Euro |
Quelle/Infographik: NISF/INPS Helmuth Renzler Dies sind nur einige der Neuheiten des Jahres 2013. Wir werden in den nächsten Ausgaben des AKTIV noch genauer auf die einzelnen Bestimmungen eingehen. |