Verbrauchertelegramm
Einige Tipps zum bewussten Umgang mit den Versorgungsgütern
Bei der Kontrolle von Strom- und Gasrechnungen sollte nicht nur der zu zahlende Betrag kontrolliert werden, sondern auch die Übersichten und die Ablesungen des Zählers, aus welchen der geschuldete Betrag berechnet wird. Der Rechnungsbetrag ist letztendlich nur das Folgeergebnis des Zählerstands, nicht umgekehrt! Einmal pro Monat (oder alle zwei Monate) sollte man die Zähler direkt selbst ablesen, und dieses Ergebnis vermerken. Einmal pro Jahr (vielleicht am Jahresende?) sollte auch der Wasserzähler abgelesen werden.
Eine praktische Hilfe bietet die Energie-Check-Karte der VZS (siehe unter www.verbraucherzentrale.it/13.html).
Weitere nützliche Tipps zum Energiesparen auf www.verbraucherzentrale.it/energie.