Dienstleistungen des ASGB
Sommerjobs für Jugendliche
Bald beginnen die Sommerferien wieder und viele Jugendliche sind bereits auf der Suche nach einem geeigneten Job. Wer zum ersten Mal nach einem Schülerjob sucht, sollte sich zunächst einmal über die Regelungen informieren um nichts falsch zu machen. Neben der Aufbesserung des Taschengeldes hat ein Sommerjob auch noch weitere Vorteile. In erster Linie dient er als Einstimmung auf den späteren Arbeitsalltag, wo Pünktlichkeit und Motivation vorausgesetzt werden. Dann kann der interessierte Schüler aber auch in verschiedenen Ferienjobs unterschiedliche Berufe erkunden, um sich bei der späteren Berufsfindung leichter entscheiden zu können. Aber auch in Bewerbungen zeigt so ein Job den Fleiß und die Motivation des Schülers und verbessert somit seine Chancen auf eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz.
Hier möchten wir die wichtigsten Möglichkeiten für einen Sommerjob näher beschreiben:
Ausbildungs- und Orientierungspraktikum
Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum bietet allen, die noch zur Schule gehen oder schon studieren, die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln, Orientierungshilfe zu geben und die Ausbildung am Arbeitsplatz. Bei diesem Praktika handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Voraussetzung ist der Besuch einer Ober- oder Fachschule und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Zwischen dem Betrieb und dem Jugendlichen, der das Praktikum absolviert, wird ein monatliches Taschengeld vereinbart.
Sommerarbeitsverträge für Jugendliche
Hier handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und die in der Schule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Arbeitswelt umsetzen möchten. Anders als bei einem Praktikum haben die Jugendlichen Anrecht auf eine reduzierte Entlohnung, die in den jeweiligen Sektoren gilt. Die Tätigkeit muss in der Regel mit dem besuchten Schultyp in Zusammenhang stehen.
Befristete Arbeitsverträge
Dabei handelt es sich um eine befristete Saisonarbeit. Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, können solche Arbeitsverträge, die vor allem im Gastgewerbe angeboten werden, eingehen. Im Mittelpunkt steht die Arbeitsleistung, die gemäß Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages entlohnt wird. Mit Ende des Arbeitsvertrages steht den Beschäftigten die Abfertigung, 13. und eventuell 14. Monatslohn sowie Urlaub im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten zu.
Geringfügige Beschäftigung
Dabei handelt es sich um ein atypisches Arbeitsverhältnis, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, jünger als 25 Jahre alt sind, bei einer Oberschule oder einer Universität eingeschrieben sind und während der Ferienzeit eine gelegentliche Tätigkeit ausüben. Bezahlt wird mit Wertgutscheinen/Voucher, die die Jugendlichen bei den Postämtern einlösen können. Der Arbeitgeber ist von der Einheitsmeldung befreit, muss die Betreffenden aber beim Arbeitsunfallversicherungsinstitut melden. Die genannten Jugendlichen sind zudem Renten versichert.
Für alle Sommerjobs gilt, dass die Jugendlichen nur mehr dann steuerlich zu Lasten lebend gelten, wenn sie das jährliche Bruttoeinkommen 2.841 Euro nicht überschreiten. Dabei gilt bei Oberschülern auch das Stipendium als Einkommen.