Verbrauchertelegramm
Änderung der Zinssätze bei Darlehen:
Einige Banken versuchen telefonische Vorstöße!
Anfang Dezember wurde der Art. 118 des Banken-Einheits-Gesetzes abgeändert: nach nun gültigen Normen können die Zinssätze nicht mehr einseitig von den Banken abgeändert werden, auch nicht im Falle eines begründeten Anlasses. Nun sind in der VZS einige Meldungen von besorgten VerbraucherInnen eingetrudelt, die uns berichten, dass ihre Bank sie telefonisch gebeten habe vorbeizukommen, da „der Zinssatz abzuändern wäre" oder „eine Zinsuntergrenze im Vertrag einzuführen" wäre. Die VZS unterstreicht noch einmal: ab sofort ist in Darlehensverträgen keine einseitige Zinssatz-Abänderung durch die Bank mehr möglich! Wenn sich einzelne DarlehensnehmerInnen entscheiden, die Abänderungen anzunehmen, handelt es sich um das Ergebnis einer „Verhandlung" und nicht mehr um eine „einseitige Abänderung"– und diese sind vertragswirksam.
„Aufzupassen gilt es auch bei den Mitteilungen, die von der Bank schriftlich zugesandt werden: diese sollten immer genauestens gelesen werden. Wenn irgend etwas in dem Dokument Zweifel aufkommen lässt, holen Sie sich Rat bei einem unabhängigen Experten". Die Fachberater für Finanzfragen der VZS stehen Ihnen zur Verfügung (für persönliche Gespräche und telefonisch gegen Vormerkung unter Tel. 0471-975597).