Verbrauchertelegramm
„Reisefieber" ...
Unverhofft kommt oft: so kann es auch passieren, dass man krank im Bett liegt, obwohl man eigentlich eine Urlaubsreise genießen wollte – und diese auch schon gebucht hatte. Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass sie einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises gewissermaßen entschuldigt verweigern können. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.
Bei Pauschalreisen sind üblicherweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Stornogebühren für den Rücktritt durch den Verbraucher vorgesehen, die im Verhältnis zum Preis der Reise berechnet werden; deren Betrag steigt, je näher man mit seinem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt. Wenn man nun wenige Tage vor der geplanten Abreise erkrankt und die Reise nicht mehr antreten kann, ist es durchaus möglich, dass 90 Prozent oder gar der gesamte Preis der Reise fällig ist. Bei einer Hotelbuchung legen die Vertragsbedingungen oder die lokalen Regelungen der Handelskammern fest, innerhalb welcher Frist eine Stornierung kostenlos möglich ist. Ansonsten hat der Gastwirt Anrecht auf den Ersatz des durch die Stornierung entstandenen Schadens (wenn er z.B. das Zimmer nicht mehr weitervermieten konnte oder er andere Anfragen abgelehnt hat, um die Buchung aufrechtzuerhalten). Wurde eine Anzahlung ausdrücklich in Form eines Reugeldes (caparra penitenziale) getätigt, verliert der Verbraucher nur dieses Geld. Wurde ausdrücklich ein Angeld zur Bestätigung (caparra confirmatoria) vereinbart und bezahlt, so ist dieses verloren und darüber hinaus kann der Gastwirt auch noch die Bezahlung des Gesamtpreises oder des größeren erlittenen Schadens verlangen.
Bei Flugtickets kommt es auf die Buchungsklasse an, ob und wie das Ticket storniert, umgebucht oder rückerstattet werden kann. Daher sollte man sich schon bei der Buchung des Tickets erkundigen, ob es die Möglichkeit gibt, das Ticket zu stornieren und wie viel dies kostet. Der Verbraucher kann in jedem Fall die Rückerstattung der "Taxen", also jener Beträge, die nicht direkt die Spesen der Fluglinie betreffen (wie beispielsweise der Ministerialtarif für die Sicherheitskontrollen des aufgegebenen Gepäcks, die Beförderungsgebühr usw.) fordern.
Das Risiko zu erkranken und die erworbene Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen zu können, lastet also grundsätzlich auf dem Verbraucher und nicht auf dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder Fluganbieter. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche die Stornogebühren im plötzlichem Krankheitsfalle abdeckt, kann sich also wirklich lohnen.