Verbrauchertelegramm
Richtig versichert auf die Piste
Jedes Vergnügen auf der Skipiste kann durch einen Sturz ein jähes Ende finden. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher nicht wegzudenken! Nach einem Sturz auf der Piste kann es zu erheblichen – im schlimmsten Fall bleibenden – Verletzungen kommen, deren finanzielle Folgen untragbar für den Betroffenen selbst und seine Familienangehörigen sind. Daher sollte vor dem Ski-spaß an eine „private Unfallversicherung" gedacht werden. Diese deckt nicht nur die Unfallkosten sondern, sehr wichtig, die finanziellen Risiken einer „Dauerinvalidität". So erhält der Versicherte im Schadensfall eine einmalige Kapitalauszahlung, deren Höhe je nach Schwere der dauerhaften Schädigung unterschiedlich ist. Dadurch können eventuell nötige Umbauarbeiten an der Wohnung oder am Haus finanziert und der Lebensunterhalt gesichert werden. Kommt der Sturz auf der Skipiste durch Drittverschulden zustande, ist der Unfallverursacher verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Damit sich dieser nicht in den finanziellen Ruin stürzt, ist hier eine „private Haftpflichtversicherung" zweckmäßig (empfohlene Versicherungssumme: 1 Mio. Euro). Weitere Infos und Preisvergleiche erhalten Sie über unseren Versicherungs-Check unter www.verbraucherzentrale.it/21v21d955.html.