Dienstleistungen des ASGB
Regionale Zusatzsteuer
Die Besteuerung der Einkommen aus Lohn und Renten erfolgt in Italien anhand der progressiven Steuersätze. Die Einkommenssteuer IRPEF wird direkt an den Staat abgeführt. Der Staat hat den Regionen und Provinzen freigestellt über maximal 1,4 Prozent selbst zu entscheiden. In der Provinz Bozen wurde beschlossen 0,9 Prozent als Regionale Zusatzsteuer zur IRPEF einzuheben. Auf Druck der Gewerkschaften und Verbände ist es jetzt gelungen diese 0,9 Prozent für Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 12.500 Euro abzuschaffen. Dieser Betrag wird auf 25.000 Euro erhöht wenn steuerlich zu Lasten lebende Kinder geltend gemacht werden können. Darauf muss geachtet werden, wenn das Formular für die Steuerfreibeträge ausgefüllt wird (siehe eigenen Artikel in dieser Ausgabe) und entschieden wird über die Aufteilung der Steuerfreibeträge. Die Befreiung gilt bereits rückwirkend ab dem Jahr 2010. Personen, welche sich in dieser Einkommensstufe befinden, sollten deshalb ihr CUD (Abschnitt B, Pkt 6) kontrollieren. Sollte trotz zustehender Befreiung die Steuer berechnet worden sein, so ist es möglich diese über die Steuererklärung zurückzufordern.