Dienstleistungen des ASGB

Entsorgung der alten Steuererklärungen

Wie bereits in unserer letzten Ausgabe berichtet, können nun die alten Steuererklärungen bis zum Jahr 2002 (Modell 730/2003 bzw. UNICO/2003 und die Jahre vorher) entsorgt werden. Jeder der die Unterlagen trotzdem zu Hause aufbewahren möchte, kann seine Unterlagen in Bozen und allen Bezirksbüros nach vorheriger telefonischer Anmeldung (0471 308200) abholen. Ab Anfang März 2011 beginnen wir mit der fachgerechten Entsorgung der Steuererklärungen welche sich noch in unserem Archiv befinden.

Dienstleistungen des ASGB

Regionale Zusatzsteuer

Die Besteuerung der Einkommen aus Lohn und Renten erfolgt in Italien anhand der progressiven Steuersätze. Die Einkommenssteuer IRPEF wird direkt an den Staat abgeführt. Der Staat hat den Regionen und Provinzen freigestellt über maximal 1,4 Prozent selbst zu entscheiden. In der Provinz Bozen wurde beschlossen 0,9 Prozent als Regionale Zusatzsteuer zur IRPEF einzuheben. Auf Druck der Gewerkschaften und Verbände ist es jetzt gelungen diese 0,9 Prozent für Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 12.500 Euro abzuschaffen. Dieser Betrag wird auf 25.000 Euro erhöht wenn steuerlich zu Lasten lebende Kinder geltend gemacht werden können. Darauf muss geachtet werden, wenn das Formular für die Steuerfreibeträge ausgefüllt wird (siehe eigenen Artikel in dieser Ausgabe) und entschieden wird über die Aufteilung der Steuerfreibeträge. Die Befreiung gilt bereits rückwirkend ab dem Jahr 2010. Personen, welche sich in dieser Einkommensstufe befinden, sollten deshalb ihr CUD (Abschnitt B, Pkt 6) kontrollieren. Sollte trotz zustehender Befreiung die Steuer berechnet worden sein, so ist es möglich diese über die Steuererklärung zurückzufordern.