Landesbedienstete

Umfassender Versicherungsschutz für unsere Mitglieder

Rechtsschutzversicherung für alle Mitglieder
Mit 1. Jänner 2007 sind unsere Mitglieder automatisch mit der Mitgliedschaft auch rechtsschutzversichert. Unsere Gewerkschaftsorganisation hat mit einer spezialisierten Rechtsschutzversicherung einen Vertrag abgeschlossen, welcher für unsere Mitglieder bei der Ausübung ihrer beruflichen und institutionellen Tätigkeit einen Rechtsschutz im strafrechtlichen Bereich garantiert.
Sie beinhaltet bei freier Anwaltswahl die Übernahme der Rechtskosten, Gutachterhonorare, Gerichtskosten bis zu einer Deckungssumme von 20.000 Euro pro Versicherungsfall. Der Versicherungsschutz gilt somit für die Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeiten oder wegen strafrechtlicher Übertretungen. Der Versicherungsschutz wird auch für die Verteidigung bei Strafverfahren von Vorsatzdelikten gewährt, sofern sie mit rechtskräftigem Freispruch enden. Ausgeschlossen sind die Fälle der Straftilgung, ganz gleich aus welchem Grund. Die Meldefrist beträgt zwei Jahre nach Eintreten eines Schadensfalles. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich sofort nach einer „Verfehlung" bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit an unsere Gewerkschaftsorganisation zu wenden, damit schon vor dem Ermittlungsbescheid wichtige Dokumente, Berichte und Zeugenaussagen zur Entlastung gesammelt werden können und die Ermittlungen somit schon in der Anfangsphase von Fachkräften positiv beeinflusst werden kann. Die Versicherungsagentur macht für unsere Mitglieder auch ein weiteres Angebot für verschiedene Rechtsschutzpolicen mit einem Preisvorteil von –15 Prozent, wie Verkehrsschutz, Privatrechtsschutz für Familie, Partnerschaft und Alleinstehende, Führerscheinschutz. Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt in unserem Büro.
Haftpflichtversicherung als Sammelpolizze für unsere Mitglieder
Mit 1. Jänner 2011 ist die Haftpflichtversicherung über den Arbeitgeber aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich, daher möchten wir alle über unseren Versicherungsschutz genauer informieren. Als Ergänzung zu unserer Rechtsschutzversicherung bieten wir unseren Mitgliedern auch eine Haftpflichtversicherung, deren Beitritt freiwillig ist, aber einen umfassenden Schutz bei einer eventuellen grob fahrlässigen Verurteilung auf beruflicher Ebene abdeckt. Alle ASGB-Mitglieder, welche im öffentlichen Dienst arbeiten, unabhängig von ihrem Berufsbild und Funktion, können sich über uns gegen Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Personen- oder Sachschaden sowie abgeleitete Vermögensschaden infolge eines Personen- oder Sachschadens auf Grund einer grob fahrlässigen Verursachung schützen. Die Deckungssumme beträgt 1.5 Millionen Euro. Diese Haftpflichtversicherung kostet jährlich 60,00 Euro, man kann aber mit einem Abschlag auch während eines Schuljahres beitreten. Über genauere Kosten und Beitritt zu dieser Sammelpolizze geben wir gerne telefonisch Auskunft oder besucht uns auf unserer Homepage asgb-lb.org, wo weitere Informationen abrufbar sind.

Landesbedienstete

Umsetzung des Sabbatjahres auch für das Verwaltungspersonal

Ab heurigem Schuljahr war es für das Kindergarten- und Lehrpersonal und den Mitarbeitern für die Integration erstmalig möglich um das Sabbatjahr anzusuchen. Zur Verfügung standen insgesamt zehn Stellen, womit alle Ansuchen berücksichtigt werden konnten. Nun hat es zwei Treffen mit der Personalverwaltung gegeben, wo es darum ging, auch für das übrige Personal eine Anwendungsmöglichkeit für das Sabbatjahr zu finden, welche dann von der Landesregierung mit Beschluss genehmigt werden müssen. Es ist unserer Gewerkschaftsorganisation ein großes Anliegen, eine Lösung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Integration zu finden, denn viele Dienstältere können trotz Voraussetzungen dieses Sabbatjahr nicht in Anspruch nehmen, da sie von Amts wegen nicht Inhaber einer Vollzeitstelle sind bzw. sie können von Amts wegen nicht garantieren, dass sie für die nächsten fünf Jahren immer in Vollzeit arbeiten.
Weiteres setzen wir uns dafür ein, dass beim übrigen Personal nicht von den erschwerenden Berufen ausgegangen wird, sondern die Beanspruchung einer Auszeit von einem Jahr ein individuelles Anliegen ist und von vielen verschiedenen Gründen beeinflusst werden kann. Wir haben viele Angestellte im Landesdienst, welche noch nie einen Wartestand beantragt haben und einfach im Laufe der 40 Dienstjahre das große Bedürfnis haben, einmal für ein ganzes Jahr aus dem Beruf auszusteigen und sich von den ständig wachsenden Anforderungen auf dem Arbeitsplatz zu erholen. Natürlich hängt es auch davon ab, ob sich das jemand leisten kann, aber grundsätzlich ist der Anspruch ja an das Dienstalter gekoppelt, die Eigentumswohnung ist vielleicht schon abbezahlt, die Kinder sind selbständig und eigentlich steht dem Sabbatjahr nichts im Wege – außer der zur Zeit noch fehlende Beschluss der Landesregierung. Und darum müssen wir uns kümmern!