Verbrauchertelegramm
Time-Sharing
Wiederverkauf fast unmöglich
Es gibt unzählige Verbraucher, die vor allem in den 90er Jahren von ausgebufften Verkäufern durch den Einsatz gewiefter Überzeugungstechniken ein Timesharingrecht, also das Recht über einen langen Zeitraum (auf jeden Fall mindestens drei Jahre lang) eine Immobilie in einer Ferienanlage in Spanien, Afrika oder anderen exotische Reisezielen während eines bestimmten Zeitraum des Jahres (eine Kalenderwoche oder länger) zu nutzen, erstanden haben. Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen ist bislang noch kein einziger Fall bekannt, bei welchem ein Verbraucher tatsächlich in der Lage war, seine Timesharing- Quote zu verkaufen. Unser Rat an diejenigen, die versuchen, sich von ihren Quoten zu befreien, ist natürlich, Vorsicht walten zu lassen, wenn man Angebote, die Quoten weiter zu verkaufen oder gegen Urlaubspunkte einzutauschen, bekommt. Das kleinere Übel ist sicherlich, seine Quote kostenlos den Timesharing-Unternehmen zu überlassen, und somit wenigstens die weitere Zahlung der Betriebskosten zu vermeiden, und vor allem neuen Verträgen mit weiteren Kosten auszuweichen!