Dienstleistungen des ASGB

Neuerungen im Pensionsrecht aufgrund der Sparmaßnahmen der Regierung – Juni 2010

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 78 vom 31. Mai 2010 hat die Regierung in Rom drastische Einschnitte im Pensionsrecht beschlossen, die noch im Parlament durch ein Gesetz bestätigt werden müssen und voraussichtlich mit 01. Jänner 2011 in Kraft treten werden.
Die Pensionsbedingungen wurden nicht abgeändert (40 Beitragsjahre, Alterslimit, Quote), allerdings werden die Rentenantrittsfenster in Zukunft von einem „allgemeinen Antrittsfenster" zu einem „persönlichen Antrittsfenster".
Für Arbeitnehmer gilt ab 01. Jänner 2011: Antrittsfenster 12 Monate nach Erreichen der Rentenvoraussetzungen.
Für Selbständige bzw. Arbeitnehmer mit selbständigen Versicherungszeiten gilt ab 01. Jänner 2011: Antrittsfenster 18 Monate nach Erreichen der Rentenvoraussetzungen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erreicht mit 25. Februar 2011 40 Beitragsjahre. Nach den geltenden Bestimmungen (gültig bis 31. Dezember 2010) wäre sein Rentenantrittsfenster der 01. Juli 2011 gewesen. Nach den neuen Bestimmungen (ab 01. Jänner 2011) wird sein persönliches Rentenantrittsfenster der 01. März 2012 sein. Somit verschiebt sich sein Rentenbeginn um 8 Monate.
Nicht betroffen sind:
Staatliche Mobilität:
für alle jene, die aufgrund von Gewerkschaftsabkommen, abgeschlossen innerhalb 30. April 2010, in Mobilität sind und die Pensionsvoraussetzungen innerhalb des Zeitraumes der Mobilität erreichen.
Lehrpersonal der staatlichen Schulen:
Das Lehrpersonal geht weiterhin mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 247/2007 in Rente, d.h. mit Erreichen der Pensionsvoraussetzungen innerhalb 31. Dezember ist der Pensionsantritt der 01. September des selben Jahres.
Altersrente der Frauen im öffentlichen Dienst
Voraussichtlich wird mit Umwandlung des gesetzesvertretenden Dekretes in ein Gesetz die Altersgrenze für Frauen im öffentlichen Dienst von heute 61 Lebensjahren ab 01. Jänner 2012 auf 65 Lebensjahre erhöht (gilt nur für die Alterspension).
Änderung der Abfertigungsberechnung im öffentlichen Dienst
Ab 01. Januar 2011 wird für alle öffentlich Bediensteten das sog. TFR eingeführt (bis 31. Dezember 2010 TFS). Für die Bediensteten der öffentlichen Körperschaften des bereichsübergreifenden Vertrages gilt diese Bestimmung durch ein Landesgesetz bereits seit 1999.
Folgen: niedrigere Abfertigung, höhere Besteuerung der Abfertigung. Die Auszahlung der Abfertigung wird in bis zu drei Raten erfolgen, wenn eine bestimmte Obergrenze ( 90.000 Euro) erreicht wird.
Beispiel: Abfertigungsbetrag für Pensionierungen mit neuer Regelung: 110.000 Euro brutto
1. Zahlung innerhalb 105 Tagen nach Dienstbeendigung – 90.000 Euro
2. Zahlung nach 12 Monaten – 20.000 Euro
Änderung des Prozentsatzes für den Bezug einer Zivilinvalidenrente
Bereits mit 01. Juni 2010 wird der Prozentsatz für den Bezug einer Teilzivilinvalidenrente von 74 Prozent auf 85 Prozent erhöht. Dies gilt für alle, die ab 01. Juni 2010 den Erstantrag stellen.

Dienstleistungen des ASGB

Familienzulage des Nisf/Inps jetzt beim Betrieb neu ansuchen

Für die Familienzulage, gültig vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2011, muss jetzt das Gesuch ausgefüllt und beim Betrieb abgegeben werden.
Die Einkommensgrenzen werden für den Zeitraum ab 01. Juli 2010 erhöht.
Anrecht auf eine Familienzulage haben alle Arbeitnehmer?-familien, deren besteuerbares Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigen:
- 65.210,16 Euro für eine Familie mit einem oder beiden Elternteilen und mindestens einem minderjährigen Kind;
- 71.445,81 Euro für eine Familie mit einem oder beiden Elternteilen und mindestens zwei minderjährigen Kindern;
- 83.494,38 Euro für eine Familie mit einem oder beiden Elternteilen und mindestens drei minderjährigen Kindern;
- Bei einer Familie mit mehr als drei Kindern unter 26 Jahren, zählen für die Anzahl der Kinder auch jene mit, welche zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 21. Lebensjahr entweder Studenten oder Lehrlinge sind. Dazu ist aber eine Ermächtigung von Seiten des NISF/INPS notwendig.
Nähere Information erteilen die Patronate des ASGB:
Bozen, Tel. 0471 / 308210
Brixen, Tel. 0472 / 834515
Sterzing, Tel. 0472 / 765040 (Dienstag und Donnerstag)
Bruneck, Tel. 0474 / 554048
Meran, Tel. 0473 / 237189
Schlanders, Tel. 0473 / 730464
Neumarkt, Tel. 0471 / 812857 (Mittwoch und Freitag)