Energiewerker
Neuer Kollektivvertrag für kleine private E-Werke
Der Unternehmerverband und der Raiffeisenverband sowie die Fachgewerkschaft der Energiewerker des ASGB, vertreten von den Fachsekretären Hansjörg Ungerer und Stefan Gasser und Vertretern der FlAEI/SGB CISL haben eine Einigung zum neuen Landeskollektivvertrag für die Arbeitnehmer kleiner privater E-Werke, der Fernheizwerke sowie der Biogasanlagen in Südtirol erzielt. Der Vertrag gilt Rückwirkend ab 1. April 2010 bis zum 31. Dezember 2012.
Die durchschnittliche Erhöhung beträgt 157 Euro im Monat. Für die vertragslose Zeit gibt es eine Nachzahlung in der Höhe von 360 Euro brutto. Der Betrag für Laborfonds oder für den offenen Raiffeisenfonds wird von 1,35 auf 1,5 Prozent angehoben. Sollte beim Bereitschaftsdienst die „1-auf-4-Regelung" unterschritten werden, bekommt der Arbeitnehmer 10 Prozent Aufschlag auf den Fixbetrag des Bereitschaftsdienstes (sofern dieser eine Woche ausgeübt wird). Weiters wird eine jährliche Prämie von mindestens 10 Euro monatlich Brutto ausbezahlt, sollte der Betrieb nicht bereit sein, ein Abkommen abzuschließen. Weitere Neuerungen sind im neuen Landeskollektivvertrag enthalten der demnächst den Arbeitnehmern ausgehändigt wird.