Dienstleistungen des ASGB
Arbeitnehmer/innen in den Gemeindestuben
Für diese Tätigkeiten haben Arbeitnehmer laut Gesetz Anrecht auf Freistellungen:
Gemeinderat: den Tag an dem die Sitzung stattfindet bezahlt. Weitere 24 Arbeitsstunden pro Monat unbezahlt.
Bürgermeister: 48 Arbeitsstunden pro Monat bezahlt – 24 Stunden unbezahlt.
Gemeindereferent: 24 Arbeitsstunden pro Monat bezahlt – 24 Stunden unbezahlt.
Der Arbeitgeber hat Anrecht auf die entsprechenden Bestätigungen. Er bezahlt den Lohn, kann aber den Betrag von der Gemeinde zurückverlangen. Ohne Zustimmung darf ein in den Gemeinderat gewählter Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitsplatz versetzt werden. Darüber hinaus kann jeder für die Zeit der Ausübung seines Mandates in den unbezahlten Wartestand versetzt werden. Den Lohn bezahlt dann die entsprechende Gemeinde.