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Jahresversammlung der Rentner im Bezirk Pustertal
Zur alljährlichen Rentnerhauptversammlung des ASGB stellte sich der Landesrat für Sozialwesen Dr. Richard Theiner zur Verfügung, um das neue Gesetz der Pflegesicherung vorzustellen und auf Fragen der Teilnehmer einzugehen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Pflegebedarf von einem Einstufungsteam aus dem Sprengel festgestellt wird. Aus dieser Untersuchung wird festgelegt, wie viele Stunden pro Monat der Pflegebedürftige auf fremde Hilfe angewiesen ist. Je nach dem zeitlichen Pflegeaufwand werden vier Pflegestufen zugeordnet und entsprechend dazu gestaffelte Pflegebeiträge ausgezahlt. Das Pflegegeld wird monatlich an die Pflegebedürftige oder an die Bevollmächtigten ausbezahlt und muss ausschließlich zur Pflege verwendet werden.
Für den bisherigen Einsatz der Mitmenschen bei der Pflege von zu Hause aus steht das Land Südtirol an zweiter Stelle im europäischen Vergleich. Um dieses menschenwürdige Miteinander weiter fortzuführen zu können, hofft der Landesrat mit der neuen Gesetzesregelung die Pflege zu Hause noch auszuweiten. Die zahlreich erschienen Rentner zeigten sich erfreut über die neue Regelung. Es ist nun möglich zu Hause betreut zu werden und die dementsprechende finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen. ASGB Rentnerobmann Adolf Buratti zeigte sich erfreut über das bisher Erreichte.
Eine weitere Neuigkeit betrifft das Jahresabonnement für Senioren für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist jetzt möglich um den Preis von 100 Euro ein ganzes Jahr frei durchs Land zu fahren. Für weitere Fragen diesbezüglich steht euch der ASGB Rentnerobmann Adolf Buratti gern zu Verfügung.