Landesbedienstete
Wiederaufnahme der Verhandlungen des Bereichsvertrages über die Arbeitszeit für das Landespersonal
Am 20. März 2007 wurden die Gewerkschaftsorganisationen vom Präsidenten der Landesagentur eingeladen, die Verhandlungen über den Arbeitszeitvertrag für die Landesbediensteten wieder aufzunehmen. Wir wurden darüber informiert, welche Probleme der Vertragsentwurf sowohl in der Landesregierung wie auch in der Konferenz der Ressort- und Abteilungsdirektoren hervorgerufen hatte, wobei besonders die Flexibilisierung der Teilzeit stark kritisiert wurde. So besteht nur mehr ein Spielraum für Teilzeiten ab 50 bis 80 Prozent, wobei die verschiedenen Formen (alternierend, horizontal, vertikal) berücksichtigt werden können, mit Ausnahme der zweijährigen Teilzeit, welche abgelehnt wurde. Die Landesregierung hat sich mehrheitlich gegen die Mittagspause von 30 Minuten ausgesprochen, so dass darüber sicher nicht verhandelt werden kann. Die Kürzung der derzeitig geltenden Stunde auf 40 Minuten dürfte kein großes Problem sein. Weiterem hat die Landesregierung der Vorverlegung der Kernzeit am Nachmittag um 15 Minuten zugestimmt, allerdings hat sie sich gegen die Überstundenregelung in Form von Vereinbarung ausgesprochen, genauso gegen die Errichtung des Zeitkontos. Zum Sabbatjahr gibt es die Vorgabe der Landesregierung, dass es nur für Berufsbilder mit besonderer Belastung aktiviert werden kann. Diese Entscheidung empfinden wir als sehr ungut, denn die Belastung am Arbeitsplatz ist eine sehr individuelle Wahrnehmung und nicht immer an der Ausübung eines bestimmtes Berufes gebunden. Wir werden auf jeden Fall auch hier versuchen, diese Entscheidung abzuschwächen und viele Berufsbilder mit besonderer Belastung ermitteln. Die Kernzeit am Freitagnachmittag darf laut Landesregierung nicht abgeschafft werden. Somit verbleibt uns nicht mehr viel Spielraum für Verhandlungen. Daher stellten wir auch die Forderung, dass zumindest die Essensgutscheine erhöht werden, denn diese sind seit dem Bereichsvertrag vom Juli 2002 unverändert geblieben. Wegen des Freitagnachmittags werden wir einen Vorschlag ausarbeiten, der den Bediensteten bei Erreichung der 38 Wochenstunde am Ende des Vormittages vom Freitag erlaubt, am Nachmittag nicht mehr zu arbeiten, wobei natürlich die Diensterfordernisse berücksichtigt werden müssen.