Verbrauchertelegramm
Gasrechnungen

Ab 1. Jänner 2019 Verjährung auch für
Gasrechnungen von fünf auf zwei Jahre verkürzt

Wie die zuständige nationale Regulierungsbehörde ARERA mitteilt, können KundInnen ab 1. Jänner 2019 auch für Gasrechnungen im Falle von erheblichen Verspätungen bei der Abrechnung, für die der Verkäufer oder der Verteiler verantwortlich sind, die Verjährung einwenden und lediglich jene in Rechnung gestellten Beträge bezahlen, die sich auf den Verbrauch der letzten zwei Jahre beziehen.
Um die KundInnen transparent über ihre Rechte und deren Wahrnehmung zu informieren, sind die Strom-Verkäufer verpflichtet, eine separate Rechnung auszustellen, die ausschließlich die Beträge für jene Verbräuche enthält, die vor mehr als 2 Jahren angefallen sind. Sollten hingegen mit einer Rechnung sowohl Verbräuche der letzten 24 Monate als auch für weiter zurückliegende Zeiträume angelastet werden, so müssen die ersteren klar und verständlich ausgewiesen werden.
In jedem Fall sind die Verkäufer verpflichtet, die KundenInnen über die Möglichkeit zu informieren, die Verjährung der verjährungsfähigen Beträge einzuwenden, und ihnen einen entsprechenden Vordruck zu übermitteln, der die Mitteilung der „berechtigten Zahlungsunwilligkeit“ erleichtert, und aus welchem eine Post-, Fax- oder Mailadresse hervorgehen müssen, an die diese Mitteilung gesandt werden kann (dieser muss auch auf der firmeneigenen Webseite und an eventuellen Schaltern verfügbar sein).
Außerdem müssen die Beträge, die Gegenstand der Verjährung sind, von den automatischen Zahlungen ausgeschlossen sein (also wenn die Zahlung der Rechnungen per Bank- oder Posteinzug oder Einzug per Kreditkarte erfolgt).

ASGB Jugend

Antrittsbesuch bei Philipp Achammer

Am Freitag, den 08. März 2019 hat sich der neu gewählte Vorstand der ASGB-Jugend mit Landesrat Philipp Achammer getroffen. Dieser Antrittsbesuch sollte einerseits dazu dienen, sich gegenseitig kennenzulernen, andererseits wurden auch wichtige Themen, die die Jugend und die Arbeitswelt betreffen, aufs Tapet gebracht.
Eingangs, so der Vorstand der ASGB-Jugend, wurde dem Landesrat ein Vorschlag bezüglich Bausparen vorgestellt. So sollte es zukünftig möglich sein, dass all jene, welche beim Erwerb einer Immobilie den Landesförderungsbeitrag erhalten, dafür optieren können, diesen direkt in den Laborfonds einzahlen zu lassen, um damit ein erhöhtes Grundkapital zu haben, welches für das Bauspardarlehen hergenommen werden kann. Dies wäre ein wichtiger Beitrag, effizient „Junges Wohnen“ leistbar zu machen. Philipp Achammer stand dem Vorschlag offen gegenüber, aber natürlich bedürfe es zunächst einer Machbarkeitsstudie und der Zustimmung der zuständigen Ämter.
Ein weiteres Anliegen der ASGB-Jugend, welches im Rahmen des Antrittsbesuches angesprochen werden konnte, ist das Projekt „Fit4Job“. Dabei handelt es sich um ein Bewerbungstraining, welches kostenlos in den Schulen angeboten wird, mit dem Ziel, die jungen Menschen auf ihren Berufseintritt vorzubereiten. Der Vorstand der ASGB-Jugend hat den zuständigen Landesrat gebeten, die Schulen über diese Initiative zu informieren. „Philipp Achammer steht dieser Initiative wohlwollend gegenüber und hat und seine Unterstützung zugesichert. Zudem informierte er uns darüber, dass demnächst ein Talentscouting angeboten werden soll, um den Jugendlichen die verschiedensten Berufe näherzubringen. Es würde sich anbieten, die beiden Initiativen zu verbinden“, so die Vertreter der ASGB-Jugend, welche anschließend die Forderung unterbreitet haben, etwaige Projekte für eine mehrsprachige Schule nicht weiter zu verfolgen. Es sei nämlich Fakt, dass die deutsche Schule bei der Pisa-Studie signifikant über dem EU-Durchschnitt abschneidet, während es sich bei der italienischen Schule genau umgekehrt verhalten würde. Deshalb gebe es die begründete Befürchtung, dass unter Experimenten die Ausbildungsqualität leiden würde. Außerdem sollte uns Aosta oder das Elsass mahnendes Beispiel sein – die Abkehr vom muttersprachlichen Unterricht hätte nämlich innerhalb weniger Jahrzehnte zu einem Verlust der Muttersprache und zu einem starken Rückgang der Bräuche und Traditionen geführt.Auf diese Frage, wie es mit der Umsetzung des Generationenvertrages aussehen würde, konnte Achammer keine zufriedenstellende Antwort liefern: der Wille der Landesregierung wäre durchaus vorhanden, die Einführung des Generationenvertrages sei auch gesetzlich verankert, scheitern würde die Umsetzung aktuell am Fürsorgeinstitut NISF/INPS. Man würde aber versuchen, möglichst kurzfristig eine Lösung dafür zu finden.
Abschließend wurde dem Landesrat Achammer der Vorschlag deponiert, anzudenken, in den Mittelschulen das Fach „Berufswahl anzubieten. Dies um zu vermeiden, dass sich die jungen Menschen falsche Vorstellungen von ihrem zukünftigen Beruf machen und in letzter Konsequenz sogar die Schule oder Lehre abbrechen. Achammer ist diesem Vorschlag zwar zustimmend begegnet, wusste aber zu berichten, dass ähnlich gelagerte Projekte in der Vergangenheit immer daran gescheitert sind, dass aufgrund des jungen Alters der Schüler solche Initiativen aus Sicherheitsgründen nie genehmigt wurden.
Zusammenfassend war es ein angenehmer Antrittsbesuch bei einem sehr aufgeschlossenen Landesrat, welcher den Anschein erweckt hat, im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Umsetzung der Vorschläge der ASGB-Jugend zu prüfen. Es gilt die Synergien zu nutzen und gemeinsam die Belange der Jugendlichen im Generellen und spezifisch in der Arbeitswelt zu erkennen und dafür Lösungen zu finden.