Dienstleistungen

Neue Öffnungszeiten im Hauptsitz
des Patronats in Bozen

Wir weisen die geschätzten Mitglieder darauf hin, dass ab 04. Februar 2019 der Hauptsitz des Patronates in Bozen (Bindergasse 22) neue Öffnungszeiten hat und zwar:
Im Vergleich zum aktuellen Stundenplan hat unser Büro also am Mittwochnachmittag geöffnet und am Freitagnachmittag geschlossen.
Montag
Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag: 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag
Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag: 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch
Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag: 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag
Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag: 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag: geschlossen

Dienstleistungen

Wichtiges in Kürze


ISEE Erklärung wieder fällig
Seit Anfang Jänner kann die neue ISEE Erklärung für das Jahr 2019 erneuert werden. Sie ist ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Die ISEE Erklärung wird zum Beispiel fürs staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der UNI Gebühren benötigt; aber auch in Südtirol wird teilweise weiterhin das ISEE Bewertungssystem zum Beispiel bei der Reduzierung der Müllgebühren in der Gemeinde Bozen, sowie bei der Reduzierung der Gas- und Stromrechnung (für Familien mit mindestens drei Kindern oder für Geringverdiener) angewandt. Die ISEE Erklärung wird nur für ASGB Mitglieder abgefasst und ist kostenlos. Die Dokumenteliste ist unter www.asgb.org abrufbar.
Müllgebühren für 65+ in Bozen
In der Gemeinde Bozen lebende Familien können um eine Tarifbegünstigung der Müllgebühren ansuchen, wenn alle Familienmitglieder auf dem Familienbogen über 65 Jahre alt sind oder jüngere Personen aufscheinen, die eine Behinderung von mindestens 75 Prozent aufweisen. Ausschlaggebend ist der sogenannte ISEE-Wert. Die Begünstigung hängt von der jeweiligen ISEE Einkommensstufe ab und kann von 20 bis 50 Prozent betragen.
Abos des öffentlichen Nahverkehrs können von der IRPEF abgezogen werden
Das staatliche Haushaltsgesetz 2018 sieht vor, dass ab 1. Jänner 2018 getätigte Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden können, und zwar im Ausmaß von 19 Prozent auf einen jährlichen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro. Die maximale Steuerersparnis beträgt somit 48 Euro.
Alle Nutzer des Südtirol Pass, des EuregioFamilyPass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+ können somit ihre Ausgaben im 730/2019 erklären. Ab Anfang März können diese die notwendige Bestätigung über ihren Benutzeraccount auf der Website www.suedtirolmobil.info herunterladen.
Ausdruck der Einheitlichen Bescheinigung (CU)
Die CU (Einheitliche Bescheinigung) für die Rentner, für ausgezahlte Arbeitslosengelder und Unfallgelder, die für die Abfassung der Steuererklärung benötigt werden, können wieder direkt vom Steuerbeistandszentrum mit entsprechender Vollmacht ausgedruckt werden.