Dienstleistungen
INPS: Bonus Kinderhort (asilo nido) 2019

Ansuchen können in unserem Patronat gestellt werden

Es handelt sich dabei um einen Jahresbonus bis maximal 1.500 Euro, der sich nach dem Schulkalender richtet und einem Elternteil, dessen Kind eine Kleinkindereinrichtung besucht, zusteht. Die Auszahlung des Betrages erfolgt monatlich, aufgeteilt in elf Raten.
Unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handelt, steht dieser Bonus Eltern von Kindern zu, die ab Jänner 2016 geboren, adoptiert oder anvertraut worden sind und das dritte Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Er kann auch für die Ausgaben von einer Kinderbetreuung zu Hause beansprucht werden, falls das Kind aus medizinischen Gründen keine Einrichtung besuchen darf und dies von einem Arzt bestätigt wird. Die Anfrage um die Zuweisung des Bonus kann nur von einem Elternteil gestellt werden. Dieser Anfrage muss der Zahlungsschein über die entsprechende Monatsgebühr sowie die Besuchsbestätigung beigelegt werden. Wird von der öffentlichen Einrichtung im Voraus die Einzahlung der Gebühr verlangt, so braucht es das Einschreibeformular.
Leidet das Kind an einer chronischen Erkrankung und kann daher aus ärztlicher Sicht keine Kinderkrippe besuchen, so muss dem Antrag um den Bonus das entsprechende ärztliche Zeugnis beigelegt werden. Der behandelnde Kinderarzt muss aufgrund der chronischen Erkrankung bestätigen, dass das Kind aufgrund dessen Gesundheitszustandes das gesamte Jahr 2019 nicht den Kinderhort besuchen kann. In diesen Fällen wird der Bonus in einer Einmalzahlung vergütet.

Dienstleistungen

Arbeitslosengeld für landwirtschaftliche Arbeiter

Bis zum Stichdatum 31. März haben alle landwirtschaftlichen Tagelöhner die Möglichkeit, für das Arbeitslosengeld anzusuchen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
im Jahr 2018 für weniger als 270 Tage in den Verzeichnissen der landwirtschaftlichen Tagelöhner eingetragen zu sein;
mindestens zwei Versicherungsjahre nachweisen zu können;
in den Jahren 2017 und 2018 vorwiegend in der Landwirtschaft beschäftigt gewesen zu sein;
in dieser Zeit mindestens 102 Tagschichten geleistet zu haben;
Das Arbeitslosengeld beträgt 40 Prozent der vertraglich festgelegten Entlohnung und wird für jene Tage ausbezahlt, in welchen der Arbeitnehmer nicht versichert gewesen ist. Versicherungszeiten, die in anderen Sektoren geleistet worden sind, werden gegebenenfalls in Abzug gebracht. Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates SBR jederzeit zur Verfügung.