Dienstleistungen
Büro Neumarkt

Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Mod. 730/2019

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod. 730/2019 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 22. März 2019 immer Freitags von 08:30 bis 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812 857 entgegengenommen. Terminvereinbarungen sind auch per Mail an ­mdibiasi@asgb.org möglich.

Dienstleistungen

Haushaltsgesetz 2019 und Familienpaket

Das Haushaltsgesetz 2019 enthält verschiedene Familienmaßnahmen, von denen einige neu sind und einer demensprechenden Umsetzungsmaßnahme bedürfen. Andere Maßnahmen wurden hingegen verbessert oder für das Jahr 2019 bestätigt.
Vaterschaftsurlaub
Mit 1. Jänner 2019 steigt der Vaterschaftsurlaub für Kinder, die ab dem 1. Jänner auf die Welt kommen oder adoptiert werden auf fünf Tage an. Dieser Vaterschaftsurlaub ist obligatorisch und muss in den ersten fünf Lebensmonaten des Kindes vom Vater, der in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, genommen werden. Der Urlaub muss nicht in einem zusammenhängenden Stück genommen werden, rechtlich ist er dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub gleichgestellt und mit einer 100-prozentigen Entlohnung abgedeckt. Väter können auch einen freiwilligen sechsten Tag Vaterschaftsurlaub beanspruchen, der wird der Mutter allerdings bei ihrem Mutterschaftsurlaub in Abzug gebracht.
Mutterschaftsurlaub
Mütter können ab 1. Jänner 2019 bis zur Geburt ihres Kindes arbeiten, um danach fünf Monate beim Kind zuhause bleiben. Als Voraussetzung muss ein Frauenarzt von der Sanität sowie der Arbeitsmediziner eine Unbedenklichkeitserklärung für die Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes ausstellen.
Zudem soll den Müttern bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz eine Vorzugsschiene für die flexible Vertragsform „Lavoro agile“ eingeräumt werden, die für drei Jahre gelten soll.
Kita Bonus
Der Kita-Bonus wird um 50 Prozent erhöht und beträgt nun für 2019 maximal 1.500 Euro im Jahr. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 2021, wobei die geltenden Bestimmungen gleichgeblieben sind.
Baby Bonus für einkommensschwache Familien
Der Baby Bonus für einkommensschwache Familien wird auch 2019 für das erste Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Die Einkommensgrenzen laut ISEE bleiben unverändert, für das zweite Kind wird der Bonus um 20 Prozent erhöht. Somit erhält eine Familie mit einem Jahreseinkommen bis zu 25.000 Euro für das erste Kind ab seiner Geburt bis zum ersten Geburtstag monatlich 80 Euro, für das zweite 96 Euro. Besonders arme Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 7.000 Euro erhalten doppelt so viel: für das erste Kind monatlich 160 Euro, für das zweite Kind 192 Euro.
Blindenhunde
Für Blinde verdoppelt sich der Pauschalbetrag für den Unterhalt eines Blindenhundes auf 1.000 Euro, auf welche ein Steuerabschlag von 19 Prozent gemacht werden kann.
Autositz für Kinder
Für den Kauf sicherer Autositze wird ein Fonds mit einer Million Euro für 2019 und 2020 zur Verfügung gestellt. Sichere Autositze sind mit einem Alarmsystem ausgestattet, damit Eltern ihre Kinder im Auto nicht vergessen.
Smart Working und Welfare
Falls Betriebe Smart Working einführen, müssen sie Frauen nach ihrer Rückkehr aus der Mutterschaft für drei Jahre einen Vorzug geben oder Eltern mit einem Kind mit Behinderung. Es wird für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Fonds eingerichtet, der jährlich mit 100 Millionen Euro gespeist wird. Ein Teil des Geldes wird für die Familienpolitik eingesetzt, ein weiterer Teil für Welfare der Betriebe.