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Die wichtigsten Neuheiten bei der Rente 2019

1) Vorzeitige Rente
Die Voraussetzungen für die vorgezogene Rente in Bezug auf die Beitragsjahre werden bis Ende 2026 nicht an die Lebenserwartung angepasst. Es wird ein „Rentenfenster“ von drei Monaten eingeführt. Die vorzeitige Rente kann von Männern mit 42 Dienstjahren und 10 Monaten und von Frauen mit 41 Dienstjahren und 10 Monaten beansprucht werden. Sobald sie die Zugangsvoraussetzung angereift haben, wird ihnen die Rente nach drei Monaten ausgezahlt.
2) Quote 100
Die Rente mit der „Quote 100“ ist versuchsweise für den Zeitraum 2019 bis 2021 eingeführt worden.
Anlaufszeitpunkt:
a) Erwerbstätige in der Privatwirtschaft:
1. April 2019, wobei die Zugangsvoraussetzungen bis zum 31. Dezember 2018 angereift sein müssen, dann alle drei Monate, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind
b) Öffentlicher Dienst:
1. August, wenn die Voraussetzungen bei Inkrafttreten des Dekrets erreicht sind. Falls sie nach Inkrafttreten erreicht werden, dann nach einer Frist von sechs Monaten. Außerdem müssen die öffentlichen Bediensteten eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten.
c) Staatliche Schule:
1. September 2019, wobei die Kündigung bis 28. Februar 2019 eingereicht sein muss.
Die Rente laut a) b) und c) ist mit einem Einkommen aus Arbeit nicht vereinbar, unabhängig ob lohnabhängig oder selbstständig. Kompatibel ist die Rente mit gelegentlicher Arbeit bis 5.000,00 Euro Jahreseinkommen.
3) Sonderregelung für Frauen („opzione donna“)
Wiederhergestellt wird die Sonderregelung für Frauen. Frauen, die am 31.12.2018 als Lohnabhängige ihr 58. Lebensalter (geboren innerhalb 31.12.1960) und Selbständige, die ein Lebensalter von 59 Jahren (geboren innerhalb 31.12.1959) erreicht haben, sowie 35 Beitragsjahre aufweisen, können mit dem Rentenmodell „opzione donna“ in Rente gehen. Allerdings wird in diesem Fall die Rente gänzlich beitragsbezogen berechnet und fällt somit in der Regel bedeutend niederer aus.
4) Sonderregelung Frührente „precoci”
Die Voraussetzungen für den Bezug der Frührente „precoci“ haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und somit sind dafür nach wievor 41 Beitragsjahre notwendig (die 41 Beitragsjahre werden nicht an die Lebenserwartung angepasst). Die Rente kann erst nach einer Wartezeit („Rentenfenster“) von 3 Monaten nach Erreichen der Voraussetzungen angetreten werden.
5) “Soziale APE - APE sociale”
Diese Form des vorfinanzierten Ruhestandes ist für 2019 verlängert. Die Voraussetzungen sind unverändert.
6) Altersrente
Bei den Voraussetzungen für die Altersrente hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Das Rentenalter bleibt für alle bei 67Jahren.

Dienstleistungen

Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2018

Ansuchen zwischen 21. Januar und 29. März 2019 möglich
Die Voraussetzungen wurden wie folgt festgelegt
Wer hat Anspruch darauf?
In der EU oder der Schweiz ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2018 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
der Beitrag unter 200 Euro liegt;
das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000 Euro beträgt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt.
Pro Km werden 0,05 Euro bezahlt.
ACHTUNG!

Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugansschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig. Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.