Aktuell
ASGB

Widersprüchliche Plakataktion des LVH!

Der ASGB hat unlängst harsche Kritik an den LVH und dessen Kampagne „Generation H“ geübt. Auslöser der Kritik ist die Veröffentlichung eines Plakates, in welchem massiv für das Handwerk geworben wird und der theoretische Unterricht ins Lächerliche gezogen wird.
Ein Sammelsurium von auf die Schule bezogenen Wörtern, wie „auswendig lernen, unflexibel, Langeweile, wenig Taschengeld, abhängig, rumsitzen, Theorie“ bezweckt, den Jugendlichen zu suggerieren, die Schule wäre nicht wichtig. Dabei ist es der LVH selbst gewesen, der zusammen mit dem Bildungsressort mit Vehemenz darauf gepocht hat, für viele Lehrberufe ein zusätzliches Lehrjahr einzuführen. Auch die Realisierung der Berufsmatura ist ein lang gehegter Wunsch der Handwerker gewesen, um dem Stigmata das Handwerk wäre eine Einbahnstraße, gegenzuwirken. Diese Plakataktion ist vor diesem Hintergrund nicht nur widersprüchlich, sondern grenzt an Schizophrenie.
Die herausragenden Leistungen unserer Handwerker bei den Berufsweltmeisterschaften sind mindestens genauso auf die schulische Betreuung zurückzuführen, wie auf die praktische Ausbildung in den Betrieben. Die zuständigen Lehrkräfte bereiten die Lehrlinge mit Akribie auf die Meisterschaften vor. Dies sollte auch dem LVH bekannt sein, der nur allzu gerne die Ergebnisse der Lehrlinge medienwirksam verkauft. Auch die Anstrengungen und Mühen der Lehrpersonen, die Jugendlichen bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten, werden mit einer solchen Aktion nicht geachtet. Außerdem wertet das Plakat die klassischen Oberschüler gegenüber den Lehrlingen ab. Es ist aber nicht akzeptabel, dass verschiedene Ausbildungswege gegeneinander ausgespielt werden.

Verbrauchertelegramm
Pyramidensystem und irreführende Bewerbung

Lyoness mit Strafe von über drei Millionen Euro belegt

Das auch in Südtirol bekannte Lyoness System ist von der Antitrust-Behörde mit einer Strafe von 3,2 Millionen Euro hart abgestraft worden. Das System drehte sich um eine kostenpflichtige Rabatt-Karte, mit der KundInnen in bestimmten Geschäften beim Einkauf “Geld sparen” konnten. Doch die Organisatoren des Systems haben mit der “Karriere” der Mitarbeitenden große Gewinne erzielt. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat nach Abschluss eines langen und komplexen Untersuchungsverfahrens festgestellt, dass das von Lyoness Italien Srl verwendete System zur Bewerbung des Kaufmodells „cashback“ (d.h. Rückgabe eines prozentuellen Anteils des an konventionierte Betriebe gezahlten Kaufpreises) inkorrekt ist, da es ein Pyramidensystem darstellt, was vom Verbraucherschutzkodex als eine auf jeden Fall irreführende Geschäftspraxis eingestuft wird. Die Regulierungsbehörde hat des weiteren festgestellt, dass die Methoden, mit denen die Eigenschaften, die Bedingungen und Fristen des Systems vorgestellt wurden, irreführend waren; die einzelnen Aspekte wurden weder bei Events noch auf den Webseiten angemessen erklärt. Auch fehlten auf den Webseiten einige Angaben, die für Verträge im Fernabsatz notwendig sind, wie z.B. Informationen über die Behandlung von Beschwerden, über das Rücktrittsrecht und den Gerichtsstand.