Aktuell
Patrizio Serra

Neuer Mitarbeiter in unserer Steuerabteilung

Liebe Aktiv-Leser, Mein Name ist Patrizio Serra, ich bin 33 Jahre alt und komme aus Meran. Nach mehrjähriger Berufserfahrung als Buchhalter bin ich seit Anfang Januar beim ASGB Bezirk Meran in der Steuerabteilung zuständig. Zu meinen derzeitigen Aufgaben gehört der Empfang und Betreuung von Klienten sowie das Entgegennehmen des Telefondienstes. Nach einer kurzen Ausbildungsphase werde ich in Zukunft in der Steue­rabteilung tätig sein und dort die Steuererklärungen, ISEE- und RED-Erklärungen für unsere ASGB Mitglieder berechnen. Das ­ASGB-Büro in Meran bietet einen sehr abwechslungsreichen Tagesablauf und ein sehr junges freundliches Team, welches ich sehr schätze. Die Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit und wir haben ein ganz tolles Arbeitsklima und ich bin sehr glücklich Teil des Teams zu sein.

Aktuell
Absage von Visiten

Neuerungen bei der Vormerkung

Um die Wartezeiten für fachärztliche und instrumental-diagnostische Leistungen zu reduzieren und die Vormerkungsmodalitäten zu optimieren, hat der Sanitätsbetrieb in den vergangenen Monaten eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet.
Mittlerweile sind sehr viele Leistungen über das landesweite Vormerksystem buchbar und online vormerkbar. Auch können die Wartezeiten von vielen Leistungen online eingesehen werden; der Bürger hat in der Folge die Wahl, die Leistung dort vorzumerken, wo die Wartezeit am kürzesten ist.
Mit 01.01.2019 greift weiters der Beschluss der Landesregierung, der die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine vorgemerkte fachärztliche Visite oder instrumental-diagnostische Leistung rechtzeitig abzusagen, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Sanitätsbetrieb startet dazu eine Informations- und Sensibilisierungskampagne.
Einen Termin absagen? Passt!
Zwischen 5-15 Prozent aller Leistungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb werden vorgemerkt, dann aber nicht wahrgenommen und zwar ohne Absage. Dies ist auch einer der Gründe, warum die Wartezeiten für ambulante und instrumental-diagnostische Leistungen in die Höhe schnellen, abgesehen davon, dass hochwertige Ressourcen nicht effizient genutzt werden. Generaldirektor Florian Zerzer erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass „unser Gesundheitswesen, darauf abzielt, allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Das Bedarf klarer Regeln, an die sich alle halten. Nur dadurch können die Gesundheitsbedürfnisse in angemessener Zeit und hoher Qualität befriedigt werden.“ Deshalb müssen Bürgerinnen und Bürger, die ab 01.01.2019 einen Termin vormerken, diesen mindestens zwei Arbeitstage vorher absagen, wenn sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Sollte die Absage nicht erfolgen, ist eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro plus Kosten für die Postzustellung vorgesehen. Diese Verwaltungsstrafe betrifft auch Personen mit Ticketbefreiung.
Insbesondere gilt die Verwaltungsstrafe für nicht wahrgenommene Termine für
fachärztliche Erstvisiten und Erstzugänge zu diagnostisch-therapeutischen Leistungen
Kontrollvisiten, weitere Zugänge zu diagnostisch-therapeutischen Leistungen und Follow-Up
Erstzugänge im Rahmen eines bereits vereinbarten Therapieplans (etwa im Rahmen eines Reha-Plans)
eine empfohlene, selbst vorgemerkte Impfung.
Sie gilt auch für Leistungen, die von privaten, vertragsgebundenen Einrichtungen erbracht werden, wie z.B. in der Klinik Bonvicini, Villa Melitta, Martinsbrunn, St. Anna, u.a.m.
Ausgenommen sind Vormerkungen für obligatorische Impfungen, Leistungen der Screening Programme, der psychiatrischen Dienste, Kinder- und Jungendneuropsychiatrie, für Patienten in Chemo- und Strahlentherapien, für Leistungen der Infektionskrankheiten sowie Leistungen der Dienste auf dem Territorium: Abhängigkeitserkrankungen, psychologische Dienste, Zentren für psychische Gesundheit, Pneumologischer Dienst, palliativmedizinische Dienste; zuhause oder mittels Telemedizin erbrachte Leistungen; für die innerbetriebliche freiberufliche Tätigkeit (Intramoenia).
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und ihnen ihre private Terminplanung leichter zu machen: ab 2019 wird ein sogenannter „Recall“ eingeführt, also ein automatisierter Anruf, der die Bürgerinnen und Bürger eine Woche vorher an den bestehenden Termin erinnert. Mittels Eingabe über das Nummernfeld kann der Termin bestätigt oder abgesagt werden. Dieser Dienst startet mit Jänner und wird sukzessive auf alle vorgemerkten Leistungen ausgedehnt.
Wie ist die Absage zu tätigen? Prinzipiell ist die Leistung dort, wo diese vorgemerkt wurde, abzusagen!
Nicht erfolgte Absagen können in manchen Fällen nachträglich gerechtfertigt werden; diese Fälle sind vom Gesetzgeber vorgesehen; es muss hierfür die vom Sanitätsbetrieb vorgesehen Prozedur eingehalten werden (Details siehe: www.sabes.it/absagen).
Im Jänner startet eine Info-Kampagne des Sanitätsbetriebes, um die Bürgerinnen und Bürger des Landes für diese Neuerung zu sensibilisieren. Alle Informationen dazu auf der Seite www.sabes.it/absagen
Vormerkung und Erweiterung der veröffentlichten Vormerkzeiten
Mittlerweile ist es auch möglich, Leistungen von insgesamt zehn Fachdisziplinen landesweit online vorzumerken, zu verschieben und abzusagen (https://onlinevormerkung.sabes.it) und zwar für: Augenheilkunde, Dermatologie, HNO, Allgemeinchirurgie sowie auch Physiatrische Visiten und Koloskopien, in Kürze kommen noch neurologische und konventionelle Radiologie-Leistungen dazu. Damit die Bürgerinnen und Bürger mehr Überblick über die landesweiten Wartezeiten haben, wurden auch die veröffentlichten Daten um zahlreiche Fachvisiten (22) und diagnostische Leistungen (27) auf www.sabes.it/vormerkzeiten erweitert. Damit erschließt sich auf einen Blick, wo die Vormerkzeiten am kürzesten sind.
Schaffung eines landesweiten einheitlichen Vormerkdienstes
Mit Beschluss des Südtiroler Sanitätsbetriebs wurde auch die Basis für die Neuorganisation der landesweiten Vormerkstelle mit zwei dezentralen Arbeitsstätten (Bozen und Brixen) gelegt, die künftig rund 1,4 Mio. Eingangstelefonate bearbeiten wird. Die Telefonsysteme werden zusammengelegt, mit dem Ziel, eine landesweit einheitliche Nummer einzuführen, anstatt der bisher sechs verschiedenen Rufnummern.