Dienstleistungen

Informationen des Steuerbeitandszentrums DGA

Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass fehlerhafte Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld von der Agentur der Einnahmen verschickt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen. Fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtig gestellt werden.
RED Erklärung für Rentner
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob eine eigene Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED-Erklärung kann voraussichtlich bis Ende Februar 2019 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU (können wir drucken), Bankbestätigung über Zinserträge und Nachweis über eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Müllgebühren für 65+ in Bozen
In der Gemeinde Bozen lebende Familien können um eine Tarifbegünstigung der Müllgebühren ansuchen, wenn alle Familienmitglieder auf dem Familienbogen über 65 Jahre alt sind oder jüngere Personen aufscheinen, die eine Behinderung von mindestens 75 Prozent aufweisen. Ausschlaggebend ist der sogenannte ISEE-Wert. Die Begünstigung hängt von der jeweiligen ISEE Einkommensstufe ab und kann von 20 bis 50 Prozent betragen.
Befreiung von der Fernsehgebühr
Wie schon in den letzten Jahren wird auch 2019 die RAI Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingehoben. Die Zahlungspflicht besteht für alle Inhaber eines Stromlieferungsvertrages, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Besitzer eines Stromanschlusses auch ein Fernsehgerät haben. Wer effektiv kein Fernsehgerät besitzt kann wie in den vergangenen Jahren um die Befreiung von der Gebühr ansuchen. Das entsprechende Gesuch muss innerhalb 31. Jänner 2019 eingereicht werden. Wer das Gesuch beim ASGB einreichen möchte, sollte sich aus technischen Gründen innerhalb Mitte Jänner 2019 darum kümmern.
Rentner mit einem Mindestalter von 75 Jahren und einem Jahreseinkommen (inklusive jenem des Ehepartners) unter 8.000 Euro sind auf jeden Fall von der RAI Fernsehgebühr befreit. Allerdings muss auch hier ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
ISEE ab Jänner 2019
Die ISEE Erklärung ist ähnlich wie die EEVE Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Die ISEE Erklärung wird zum Beispiel fürs staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der UNI Gebühren benötigt.
Ab Jänner 2019 wird für die Berechnung des ISEE Wertes das Einkommen des Jahres 2017 herangezogen; beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2018 sowie der Durchschnittswert für 2018 benötigt; das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU Wert zum 31. Dezember 2018 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE Wertes berücksichtigt.
Ebenso sind alle im Jahr 2017 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Mietgeld usw. anzugeben; berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2019 mit Eintragung des entsprechenden registrierten Mietvertrages.
Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind. Eine genaue Checkliste ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich.
Die ISEE Erklärung muss jedes Jahr neu abgefasst werden, da sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Die Erklärung kann ab dem 15. Jänner 2019 nach Terminvereinbarung eingereicht werden und wird nur für ASGB Mitglieder kostenlos abgefasst.

Dienstleistungen

Digitale Verschreibung bei einer Erkrankung und Kontrollvisite

Auf was muss ein Angestellter achten. Für lohnabhängig Bedienstete kann die Meldung bzw. Bescheinigung einer Erkrankung nur noch in digitaler Form vorgenommen werden.
Was ist am 1. Tag der Erkrankung zu tun?
Der Arbeitnehmer muss bei krankheitsbedingter Abwesenheit sofort seinen Arbeitgeber informieren. Als nächstes setzt er sich mit seinem Hausarzt in Verbindung, der ihn untersuchen muss, um die Krankheit zu diagnostizieren und eine voraussichtliche Prognose zu erstellen.
Alle notwendigen Daten werden vom Arzt online eingetragen. Vor dem Versenden muss der Patient die persönlichen Daten und insbesondere die Adresse seines Aufenthaltsortes während der Genesung überprüfen. Anschließend wird ihm vom Arzt die Protokollnummer ausgehändigt, die er seinem Arbeitgeber mitteilen muss bzw. mit der er selbst über seinen persönlichen NIFS/INPS-PIN Zugang zu allen gespeicherten Meldungen erhält.
Welche Pflichten müssen während der Zeit der Verschreibung einer Erkrankung eingehalten werden?
Während der gesamten Krankheitsdauer muss der Erkrankte am angegebenen Aufenthaltsort an den festgelegten Zeiten der Anwesenheitspflicht anzutreffen sein, damit die Kontrollvisiten durchgeführt werden können.
Diese Kontrollvisiten können sowohl vom NISF/INPS als auch vom Arbeitgeber beantragt werden und auch mehrfach erfolgen. Die Anwesenheitspflicht umfasst nicht nur die Arbeitstage, sondern alle vom Arzt angeführten Kalendertage, einschließlich Sonn- und Feiertage.
Was passiert, wenn die Anwesenheitspflicht verletzt wird
Konnte aufgrund einer Abwesenheit die Kontrollvisite nicht durchgeführt werden, wird das Krankengeld für die ersten zehn Krankentage zur Gänze gestrichen, für alle weiteren Tage zur Hälfte. Der Arbeitgeber wird ein Disziplinarverfahren wegen unentschuldigter Abwesenheit vom Arbeitsplatz einleiten. Daher ist es ratsam, nur in begründeten Fällen den Aufenthaltsort zu verlassen und dies im Voraus zu melden. Wichtig ist auch auf die leichte Erreichbarkeit am Aufenthaltsort zu achten, wie eine funktionierende Klingel, genaue Angabe vom Stockwerk und Wohnungstür.
Unterschiedliche Uhrzeiten für die Anwesenheitspflicht
Für das Personal im öffentlichen Dienst der Autonomen Provinz Bozen gelten die kollektivvertraglichen Bestimmungen, die sich nach den Uhrzeiten der Privatangestellten richten:
Privatangestellte von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr
Staatsangestellte von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Schwere Krankheitsbilder und Befreiung von der Anwesenheitspflicht
Über die Befreiung von der Anwesenheitspflicht entscheidet ein NISF/INPS-Arzt, auf der Grundlage des entsprechenden Hinweises von Seiten des behandelnden Arztes und der beigelegten Dokumentation hinsichtlich eines Therapieplans.
Bei Krankheit eines Kindes ist eine Kontrollvisite verboten
Bleibt ein Elternteil aufgrund eines erkrankten Kindes vom Arbeitsplatz fern, so darf keine Kontrollvisite durchgeführt werden. Dieses Verbot gilt für den Arbeitgeber wie auch für das NISF/INPS.