Verbrauchertelegramm
Schütze deine Daten

Besserer Schutz und neue Chancen

Die erste und wichtigste Schutzinstanz der persönlichen Daten das sind wir, in eigener Person. Dieses Resümee zogen verschiedene Experten, die im November in Bozen im Rahmen einer von der Abteilung Europa und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) organisierten Tagung zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung referierten.
Tipps für den Alltag
Keine Zustimmung erteilen, wenn unklar oder unverständlich ist, was genau mit den Daten geschieht.
Wenn es „Tante Mitzi“ nicht sehen dürfte, dann hat es im Internet auch nichts verloren.
Persönliche Daten sind kein Tauschgut: kostenlose Dienste sind besonders kritisch zu begutachten.
Rechte richtig nutzen: zuerst den Verantwortlichen um Auskunft anschreiben, der ein Monat Zeit hat zu antworten. Hilft dies nicht, kann die Aufsichtsbehörde kostenlos eingeschaltet werden – je besser dokumentiert das Anliegen ist, um so wirksamer kann deren Eingriff gestaltet werden.
Nützliche Informationen finden sich auch im kleinen Leitfaden „Kurzüberblick für VerbraucherInnen zum neuen EU-Datenschutzrecht“, der auf der Homepage der VZS sowie in allen Geschäftsstellen und beim Verbrauchermobil zur Verfügung steht.

PENSPLAN INFOPOINT

Zusatzrente als vielseitiges Vorsorgeinstrument

Dass die Zusatzrente ein vernünftiges Altersvorsorgemodell ist, ist eine Tatsache. Weniger bekannt ist hingegen, dass man auch seine zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) beim Aufbau einer Zusatzrente unterstützen und gleichzeitig Steuern sparen kann.
Viele erwerbstätige Menschen in Südtirol bauen sich eine Zusatzrente auf, da die staatliche Rente aufgrund der letzten Reformen immer niedriger ausfällt und den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung kaum garantieren kann. Für die Südtiroler Arbeitnehmer/innen bietet sich vor allem der regionale Zusatzrentenfonds „Laborfonds“ an, da in diesem Falle bei einem Beitritt neben anderen Vorteilen auch ein monatlicher Zusatzbeitrag des Arbeitgebers garantiert ist.
Mitglieder des Laborfonds können aber auch für ihre zu Lasten lebenden Familienmitglieder im selben Fonds eine Zusatzrentenposition eröffnen und auf die eingezahlten Beiträge auch Steuern sparen.
So verhilft man etwa dem zu Lasten lebenden Ehepartner, der aufgrund der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen erst recht bei der staatlichen Rente benachteiligt ist, zu einer Zusatzrente und damit zu mehr finanzieller Sicherheit im Alter. Oder man zahlt als Elternteil für die zu Lasten lebenden Kinder in den Laborfonds ein und hilft ihnen somit, schon früh eine Zusatzrente aufzubauen. Die Zusatzrentenposition kann von den Kindern später auch für andere Zwecke im Rahmen der Altersvorsorge verwendet werden, so etwa für das sogenannte „Bausparen“ der Provinz Bozen zur Finanzierung des Eigenheims.
Wie funktioniert der Aufbau einer Zusatzrente bei steuerlich zulasten lebenden Personen?
Die eingezahlten Beiträge fließen in eine eigenständige Zusatzrentenposition des zu Lasten lebenden Familienmitgliedes, während der einzahlende Ehepartner bzw. Elternteil diese Beiträge bei der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr vom Einkommen absetzen und somit einen Steuervorteil für sich beanspruchen kann.
Wann und wie viel eingezahlt wird, kann frei bestimmt und jederzeit geändert werden. Aufgrund der Schwankungen an den Finanzmärkten empfehlen Experten jedoch regelmäßige und mehrere Einzahlungen im Jahr, das können natürlich auch kleinere Beträge sein. Um den Steuervorteil zu nutzen ist es wichtig, dass die Beiträge auf die Rentenposition des zu Lasten lebenden Familienmitglieds von jener Person überwiesen werden, zu deren Lasten das Familienmitglied lebt. So müssen z.B. Einzahlungen auf die Zusatzrentenposition des zu Lasten lebenden Kindes vom Bankkonto des Elternteils überwiesen werden.
Die Vorteile auf einen Blick
Flexibles und günstiges Sparen: der Zeitpunkt und der Betrag der Einzahlungen für das zu Lasten lebende Familienmitglied können frei gewählt werden.
Steuern sparen: jene Beiträge, die für steuerlich zu Lasten lebende Personen eingezahlt werden, können zusammen mit den eigenen Zusatzrentenbeiträgen bis zu einer Summe von 5.165 Euro jährlich vom Einkommen abgezogen werden. Zu überprüfen gilt es allerdings vor der Einzahlung, ob der Steuervorteil aufgrund anderer in der Regel größerer Abschreibungen, z.B. für energetische Sanierungen, zur Gänze beansprucht werden kann (siehe Nettoeinkommenssteuer in der Steuererklärung).
Speziell für Kinder: Es ist nie zu früh in die Zukunft der eigenen Kinder zu investieren. Ein Rechenbeispiel von Pensplan zeigt, dass die Zusatzrente eines Kindes um 16 Prozent höher ausfallen kann, wenn schon zehn Jahre vor Eintritt ins Berufsleben 100 Euro pro Monat in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden.
Der ASGB bietet mit seinen Infopoints landesweit in allen Bezirksbüros und in Zusammenarbeit mit Pensplan und Laborfonds seit Jahren kostenlose Informationen und Beratungen zum Aufbau einer Zusatzrente für die Arbeitnehmer/innen und ihre Familienmitglieder an. Für Terminvereinbarungen stehen wir gerne zur Verfügung.