Verbrauchertelegramm
Strom

Von 2013 bis 2018 starker Anstieg der Netzentgelte

VZS: die Spesen für Transport und Zählerverwaltung für Familien steigen um 39,5 Prozent, während Unternehmen um drei Prozent weniger bezahlen.
Aus den Daten der Aufsichtsbehörde ARERA ist ersichtlich, dass der durchschnittliche Endpreis für Energie im Zeitraum 2013 bis 2018 für private Haushalte um ca. 4,5 Prozent gestiegen ist; im selben Zeitraum ist der Preis für den Rohstoff Energie um 5,4 Prozent gesunken.
Insgesamt ist der Preis aller Komponenten des Strompreises gestiegen; besonders auffallend ist dies bei den Spesen für Transport und Zählerverwaltung, mit einer Erhöhung von 39,5 Prozent. Die Spesen für Systemaufwendungen sind um 6,6 Prozent gestiegen und die Steuern um 3,2 Prozent.
Betroffen von dieser Teuerung sind die privaten Haushalte: eine Musterfamilie mit einem Jahresverbrauch von 2.700 kWh im „Geschützten Grundversorungsdienst“ zahlte 2013 noch etwa 515 Euro; 2018 steigt der Preis auf ca. 538 Euro.
Anders sieht die Lage bei den Unternehmen aus, deren Verbrauch wesentlich höher ist (so verbraucht z.B. ein Hotel mit 25 Zimmern pro Jahr etwa 125.000 kWh): diese zahlen im Schnitt zehn Prozent weniger für Strom als 2013. Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Unternehmen und privaten Haushalte in Südtirol und Italien mit die höchsten Preise für Strom in Europa bezahlen. Für das Hotel in der Beispielrechnung ergeben sich jährliche Kosten von mehr als 26.000 Euro. Für die Unternehmen sind jedoch fast alle Komponenten billiger geworden.

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Besserer Schutz und neue Chancen

Die erste und wichtigste Schutzinstanz der persönlichen Daten das sind wir, in eigener Person. Dieses Resümee zogen verschiedene Experten, die im November in Bozen im Rahmen einer von der Abteilung Europa und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) organisierten Tagung zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung referierten.
Tipps für den Alltag
Keine Zustimmung erteilen, wenn unklar oder unverständlich ist, was genau mit den Daten geschieht.
Wenn es „Tante Mitzi“ nicht sehen dürfte, dann hat es im Internet auch nichts verloren.
Persönliche Daten sind kein Tauschgut: kostenlose Dienste sind besonders kritisch zu begutachten.
Rechte richtig nutzen: zuerst den Verantwortlichen um Auskunft anschreiben, der ein Monat Zeit hat zu antworten. Hilft dies nicht, kann die Aufsichtsbehörde kostenlos eingeschaltet werden – je besser dokumentiert das Anliegen ist, um so wirksamer kann deren Eingriff gestaltet werden.
Nützliche Informationen finden sich auch im kleinen Leitfaden „Kurzüberblick für VerbraucherInnen zum neuen EU-Datenschutzrecht“, der auf der Homepage der VZS sowie in allen Geschäftsstellen und beim Verbrauchermobil zur Verfügung steht.