Aktuell

Einladung zur Landesvollversammlung der ASGB-Jugend

Wir laden die Mitglieder der ASGB-Jugend (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) zur Vollversammlung ein und zwar am Donnerstag, 20. Dezember 2018 um 10.00 Uhr am Sitz des ASGB in Bozen, Bindergasse Nr. 30.
Es steht folgende Tagesordnung zur Behandlung an:
Begrüßung durch den Vorsitzenden Alexander Wurzer
Neuwahl des Vorstandes
Wahl des/der Landessekretärs/in
Wahl der Rechnungsprüfer/innen
Allfälliges

Verbrauchertelegramm

Lebensmittel richtig lagern

Immer noch landen viele Lebensmittel im Müll, weil sie vorzeitig verderben. Auskunft über die Haltbarkeit von verpackten Lebensmitteln geben Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum. Es gibt lediglich den Zeitpunkt an, bis zu welchem ein Lebensmittel seine typischen Eigenschaften (Aussehen, Geruch, Geschmack usw.) mindestens behält. Erkennbar ist das MHD am Wortlaut „mindestens haltbar bis“ („da consumarsi preferibilmente entro“). Lebensmittel, die noch ungeöffnet sind und korrekt gelagert wurden, sind in den allermeisten Fällen auch nach Ablauf des MHD noch genießbar, je nach Produkt auch noch Monate später. Was gut aussieht, gut riecht und gut schmeckt, ist in der Regel noch gut und kann bedenkenlos gegessen werden.
Anders das Verbrauchsdatum: dieses ist am Wortlaut „zu verbrauchen bis“ („da consumarsi entro“) erkennbar und wird nur für leicht verderbliche Lebensmittel wie faschiertes Fleisch verwendet. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr konsumiert werden, da das Risiko einer Belastung mit krankheitserregenden Keimen zu hoch ist – sie gehören leider wirklich in die Tonne. Am besten ist natürlich, sie werden vor Ablauf der Frist verbraucht oder rechtzeitig eingefroren.