Verbrauchertelegramm

Vorsicht, Haustürverkauf von irreführenden Rabattgutscheinen

Immer wieder wenden sich derzeit besorgte VerbraucherInnen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol, um ein seltsames Phänomen zu melden. Die VerbraucherInnen wurden telefonisch verständigt, dass ein Vertreter zu ihnen nach Hause kommen würde, da sie etwas gewonnen oder Anrecht auf einen Preisnachlass für den Kauf von Hausratsartikeln hätten. Anlässlich des Vertreterbesuchs unterzeichneten die VerbraucherInnen zur einfachen Bestätigung einen Beleg, welcher sich im Nachhinein allerdings als richtiggehender Vertrag herausstellt! Mit diesem geht man die Verpflichtung ein, innerhalb einer Zeitspanne von mehreren Jahren Haushaltsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Hausratsgegenstände für einen festgelegten Betrag zu kaufen - dieser kann auch mehr als 2.000 Euro ausmachen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol möchte daran erinnern, dass für Kaufverträge oder Bestellscheine, die Zuhause (oder auf jeden Fall außerhalb eines Geschäftslokals) unterzeichnet werden, ein 14tägiges Recht auf Rücktritt ohne Angabe von Gründen besteht. Ausgenommen sind jene Produkte, die nach spezifischen Angaben des Verbrauchers „nach Maß“ angefertigt werden. Den Rücktritt teilt man am besten per Einschreiben mit Rückantwort mit. Der Rücktritt kann auch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware mitgeteilt werden, hier muss dann allerdings die Ware retourniert werden.
Bei solchen Anlässen gilt es, sich zweierlei ins Gedächtnis zu rufen: erstens sind Telefonlinien noch geduldiger als Papier, daher glauben Sie nicht jedem Versprechen, das fernmündlich übermittelt wird. Zweitens sollte vor Anbringung einer Unterschrift immer ganz genau klar sein, was man unterzeichnet, und man sollte sich stets eine Kopie der unterzeichneten Dokumente aushändigen lassen.
Weitere nützliche Tipps finden Sie im Leitfaden der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt, welcher in italienischer Sprache auf www.agcm.it/stampa verfügbar ist.

Verbrauchertelegramm

Soll man Kräuter und Gewürze mitkochen?

Kräuter und Gewürze verleihen Speisen durch ihre Aromen eine besondere Geschmacksnote. Jedoch verlieren manche Kräuter ihre Aromen bei Hitze schnell, während andere sie erst während des Kochens voll entfalten. Es ist also entscheidend, dass sie den Speisen zum richtigen Zeitpunkt hinzugefügt werden. Als Faustregel gilt: Zarte, feinblättrige Kräuter sollten erst kurz vor dem Servieren zerkleinert und in oder auf die Speisen gegeben werden. Dazu gehören Basilikum, Dill, Schnittlauch, Petersilie, Kerbel, Koriander oder Zitronenmelisse So bleibt das Aroma gut erhalten. Kräuter mit festen Blättern wie Thymian, Rosmarin, Oregano, Salbei, Lavendel, Bohnenkraut oder Lorbeer dürfen und sollen länger mit garen. Sie entfalten ihr Aroma erst während des Kochens. Auch Gewürze wie Kümmel, Nelken und Wacholderbeeren geben ihr volles Aroma erst durch längeres Kochen an die Speisen ab. Hitzeempfindlich sind dagegen Safran, Muskatnuss, Paprika und Pfeffer.