Die Leistungen von „SaniPro“ stehen jedem Angestellten zu, der ein unbefristetes oder mindestens einjährig befristetes Arbeitsverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung oder anderen Körperschaften, die dem „SaniPro“ beigetreten sind, hat. Nicht beanspruchen können die Leistungen jene Mitarbeiter, welche sich im Wartestand aus persönlichen, familiären und Ausbildungsgründen befinden. Gesuche können erst zwei Monate nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Leistungen für die eine Teilrückvergütung vorgesehen ist:
Ambulante Behandlungen im Privaten Bereich:
Augenheilkunde (z.B. Ankauf von Korrekturbrillen und Linsen, Chirurgie für die Korrektur der Fehlsichtigkeit)
Gynäkologie und Urologie
Physiotherapeutische und rehabilitierende Behandlungen gegen Vorlage einer Verschreibung eines Arztes
Zahnheilkunde (Mundhygiene, Parodontologie, Zahnerhaltung, Implantologie, Prothetik, usw.); für Leistungen ab 01.08.2018 muss der Anamnesebogen vom Zahnarzt beigelegt werden.
Ambulante Behandlungen im öffentlichen Bereich (z.B. Tickets, ausgenommen Erste Hilfe)
Hörgeräte (Kauf oder Miete eines Hörgerätes)
Nähere Informationen (z.B. der genaue Leistungskatalog) können der Website von „SaniPro“ unter dem Link
www.sanipro.bz entnommen werden. Gerne steht der ASGB für weitere Informationen zur Verfügung