Gesundheitsdienst


Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag des öffentlichen Gesundheitsbereichs

Die Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag der Sanität für das gesamte Personal sind angelaufen. Die Gewerkschaften erwarten sich eine rasche und faire Verhandlung. Eine Verhandlung, die das öffentliche Gesundheitswesen als Investition für das Land und für die Bevölkerung in den Mittelpunkt setzt und nicht nur als Kostenfaktor für den Steuerzahler gesehen werden will. Im Detail sind viele Themen zu besprechen, angefangen mit der Anerkennung, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, der Professionalität der Mitarbeiter, bis hin zur Frage des Personalmangels. Die Mitarbeiter werden immer älter, es wird notwendig sein, Arbeitsmodelle zu erarbeiten, die dies berücksichtigen.
Die verschiedenen Formen der flexiblen Arbeit müssen auf deren Anwendung in der Sanität überprüft werden. Abweichungen von starren, traditionellen Handlungsweisen im Personalbereich werden notwendig sein. Die Stärken der immer älter werdenden Mitarbeiter müssen durch neue Arbeitsmodelle und Arbeitsformen anerkannt und genutzt werden, dies um möglichst gute Arbeitsbedingungen bis ins hohe Alter garantieren zu können. Der Arbeitsvertrag muss auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung der Abläufe durch weniger Bürokratie erarbeitet werden, um die direkte Arbeit mit Patienten/Klienten besser zu ermöglichen.
Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Verhandlung genehmigt und die öffentliche Delegation ernannt, die Arbeit kann also beginnen.
Wir müssen und wollen rasch, aber mit Qualität arbeiten, um für die Mitarbeiter einen neuen Bereichsvertrag auszuarbeiten, der die Erwartungen und Notwendigkeiten des Gesundheitswesens widerspiegeln wird.

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Gesundheitsfonds „SANIPRO“

Seit 1. August kann für eine Teilrückvergütung für Leistungen, welche im Leistungskatalog enthalten sind und ab 01.01.2018 erbracht wurden, angesucht werden.
Die Leistungen von „SaniPro“ stehen jedem Angestellten zu, der ein unbefristetes oder mindestens einjährig befristetes Arbeitsverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung oder anderen Körperschaften, die dem „SaniPro“ beigetreten sind, hat. Nicht beanspruchen können die Leistungen jene Mitarbeiter, welche sich im Wartestand aus persönlichen, familiären und Ausbildungsgründen befinden. Gesuche können erst zwei Monate nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Leistungen für die eine Teilrückvergütung vorgesehen ist:
Ambulante Behandlungen im Privaten Bereich:
Augenheilkunde (z.B. Ankauf von Korrekturbrillen und Linsen, Chirurgie für die Korrektur der Fehlsichtigkeit)
Gynäkologie und Urologie
Physiotherapeutische und rehabilitierende Behandlungen gegen Vorlage einer Verschreibung eines Arztes
Zahnheilkunde (Mundhygiene, Parodontologie, Zahnerhaltung, Implantologie, Prothetik, usw.); für Leistungen ab 01.08.2018 muss der Anamnesebogen vom Zahnarzt beigelegt werden.
Ambulante Behandlungen im öffentlichen Bereich (z.B. Tickets, ausgenommen Erste Hilfe)
Hörgeräte (Kauf oder Miete eines Hörgerätes)
Nähere Informationen (z.B. der genaue Leistungskatalog) können der Website von „SaniPro“ unter dem Link www.sanipro.bz entnommen werden. Gerne steht der ASGB für weitere Informationen zur Verfügung