ASGB LANDESBEDIENSTETE

Straßendienst des Landes

Dezentraler Kollektivvertrag

(Beschluss der LG vom 31. Juli 2018, Nr. 760)
Nach langen und zähen Verhandlungen konnten wir endlich den dezentralen Kollektivvertrag für den Straßendienst des Landes unterschreiben!
Geregelt wurden: die Gliederung der Dienstzeit, die obligatorische Pause, die Sonderdienste, die Teilzeit, die Überstunden, der Bereitschaftsdienst und die Bereitschaftsdienstzulage wurden erhöht.
Weitere Informationen erhältst du während der Gewerkschaftsversammlungen, die wir gemeinsam mit den anderen Fachgewerkschaften organisieren werden. Die Termine der Gewerkschaftsversammlungen liegen in den jeweiligen Stützpunkten auf.
Weitere Info
ASGB-Landesbedienstete,
Silvius-Magnago Platz, 3
Landhaus 3/b, 39100 Bozen
Tel. 0471 / 976 598
E-Mail: asgbl@asgb.org

Transport & verkehr


Prozess gegen die italienischen Staatseisenbahnen gewonnen!

Das Oberlandesgericht Trient – Außenabteilung Bozen hat im Mai 2014 geurteilt, dass die Trenitalia SPA in Bezug auf die Nichtanerkennung gewerkschaftlicher Freistellungen dem ASGB gegenüber, ein gewerkschaftsfeindliches Verhalten an den Tag gelegt hätte. Die Trenitalia SPA hat vor dem obersten Kassationsgerichtshof gegen dieses Urteil rekurriert. Ende August hat besagtes Gericht den Rekurs zurückgewiesen, und die Trenitalia SPA zur Zahlung einer Strafe an den ASGB verurteilt. Endlich hat der ASGB die Sicherheit, auch bei den italienischen Staatseisenbahnen von seinen gewerkschaftlichen Rechten Gebrauch machen zu dürfen. Diese Episode zeigt aber auch auf, dass die eigentliche Gleichstellung des ASGB mit den nationalen Gewerkschaften de facto noch nicht vollzogen ist, dennoch bekräftigt das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofes unser Vertrauen auf eine unabhängige Gerichtsbarkeit in Italien.