Verbrauchertelegramm
Strom und Gasrechnungen

Durch Anbieterwechsel bis zu 256 Euro sparen

Anfang Juli wurden die neuen Tarife für Strom und Gas für das 3. Trimester 2018 von der Aufsichtsbehörde ARERA im Vergleichsrechner Trovaofferte veröffentlicht. Die VZS hat die Tarife einem kurzen Vergleich unterzogen.
Verglichen wurde, wie üblich, eine Familie in Bozen (also Haushaltskunden, ansässig) mit einem Jahresverbrauch von 2.700 kWh und einer Vertragsleistung von 3 kW. Während der Referenzpreis zu den Lieferbedingungen der Aufsichtsbehörde – der sogenannte „Geschützte Grundversorgungsdienst“, der wahrscheinlich im Juli 2019 abgeschafft werden wird – derzeit pro Jahr 539,44 Euro kostet (um 5,3 Prozent teurer als im vorhergehenden Trimester), finden sich am freien Markt Angebote bereits ab 347,91 Euro/Jahr (Preis blockiert für ein Jahr, der Skonto von 208 Euro ist jedoch nur „einmalig“).
Der Tarif „Alperia Free mit Willkommensbonus“ landet auf Platz neun des Vergleichs, mit geschätzten Jahreskosten von 464,55 Euro; darin berücksichtigt ist der einmalige Willkommensbonus von 66 Euro.
Etwas günstiger das Angebot der Trientner Energiegesellschaft Dolomiti Energia Spa „Family Web“, mit 446,50 Euro pro Jahr (Preis blockiert für mindestens ein Jahr); auch andere Anbieter wie Engie Italia Spa, Iberdrola Clienti Srl und Sorgenia finden sich auf den günstigeren Plätzen.
Laut aktuellem Vergleich birgt daher ein Anbieter-Wechsel durchaus Sparpotential: Ein Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter brächte gar eine Ersparnis von 256 Euro pro Jahr mit sich! Ab 1. Dezember 2018 kann man die Energiepreise über das neue Portal der Aufsichtsbehörde www.prezzoenergia.it vergleichen.
Die VZS steht für Beratungen und Informationen im Energiebereich zur Verfügung.

Verbrauchertelegramm
Wind Tre, Telecom und Vodafone

Wegen aggressiver Praktiken mit Strafen in Höhe von 3.200.000 Euro belegt

Die Unternehmen drohten den mutmaßlich säumigen Kunden, sie in eine noch nicht aktivierte Datenbank der schlechten Zahler aufzunehmen. Im Telekommunikationsbereich ist im Beschwerdefall ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben!
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat in ihrer Sitzung vom 1. August 2018 Wind Tre SpA, Telecom Italia S.p.A. und Vodafone Italia S.p.A. mit einer Strafzahlung von 3,2 Millionen Euro belegt.
Laut den Erklärungen der Behörde „haben die drei Unternehmen aggressive Praktiken entwickelt und dabei gegen die Artikel 24 und 25 des Verbraucherkodex verstoßen. Sie haben den mutmaßlich säumigen Kunden Mahnungen mit Zahlungsaufforderungen geschickt und sie darin mit der Eintragung in eine noch nicht operative Datenbank mit unbestimmten Zielsetzungen und der Bezeichnung S.I.Mo.I.Tel. bedroht, um die Kunden auf diese Weise zur Bezahlung ihrer Forderungen zu bewegen.“
Die Behörde hat außerdem festgestellt, dass „die drei Telekommunikationsanbieter die Mahnungen auch an Kunden verschicken, die nicht als absichtlich säumig qualifiziert werden können, da sie keine der Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllen, wobei auch Kunden eingeschlossen sind, welche die Berechtigung der Forderung des Anbieters beanstanden konnten“. Der Hinweis auf eine mögliche Eintragung ins S.I.Mo.I.Tel. wurde von der Behörde als aggressiv eingestuft, weil er geeignet war, die Empfänger der Mahnung dahingehend zu beeinflussen, die geforderten Summen zu bezahlen, und zwar unabhängig von der Berechtigung der Forderung.
Wir möchten die Telekommunikationskunden daran erinnern, dass im Falle einer Beanstandung der Telefonrechnung der Schlichtungsversuch vor Beschreiten des Rechtswegs vorgeschrieben ist. Keine Organisation, sei es nun eine Telefongesellschaft oder ein Inkassounternehmen, kann demnach mit gerichtlicher Klage drohen, wenn der Kunde beweist, dass er in Bezug auf seine Beanstandung ein Beschwerdeschreiben geschickt hat. Der Schlichtungsversuch kann über die paritätischen Organe bei der Verbraucherzentrale Südtirol oder beim Landesbeirat für Kommunikationswesen (als Außenstelle der Aufsichtsbehörde für das Kommunkationswesen) kostenlos durchgeführt werden.