Aktuell

Danke Brigitte!!

Der Vorsitzende Tony Tschenett bedankt sich bei Brigitte Holzer
Unsere langjährige Mitarbeiter Brigitte Holzer hat sich mit Ende Juli vom ASGB verabschiedet und beginnt nun einen neuen Lebensabschnitt.Brigitte kam im Oktober 1996 zu unserer Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
Sie hat interne Verwaltungsarbeiten erledigt und war gleichzeitig auch Ansprechpartnerin für die Angestellten der Kinderhorte. Sie hat auch viele Jahre lang die Mitarbeiter der SEAB Bozen betreut und stets zur Zufriedenheit aller gearbeitet. Mit ihrer ruhigen und freundlichen Art war sie auch bei ihren Kolleginnen und Kollegen und bei den Vorstandsmitgliedern der Fachgewerkschaft sehr beliebt. So konnten wir es auch lange nicht glauben, dass Brigitte ihren Traum vom Auswandern in ihr Lieblingsland Spanien wahr macht.
Nun hat sie es tatsächlich getan und zieht mit ihrem Mann Reinhard nach Andalusien. Wir wünschen den Beiden alles erdenklich Gute, Brigitte wir vermissen dich!

Verbrauchertelegramm

Vorsicht, Haustürverkauf von irreführenden Rabattgutscheinen

Immer wieder wenden sich derzeit besorgte VerbraucherInnen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol, um ein seltsames Phänomen zu melden. Die VerbraucherInnen wurden telefonisch verständigt, dass ein Vertreter zu ihnen nach Hause kommen würde, da sie etwas gewonnen oder Anrecht auf einen Preisnachlass für den Kauf von Hausratsartikeln hätten. Anlässlich des Vertreterbesuchs unterzeichneten die VerbraucherInnen zur einfachen Bestätigung einen Beleg, welcher sich im Nachhinein allerdings als richtiggehender Vertrag herausstellt! Mit diesem geht man die Verpflichtung ein, innerhalb einer Zeitspanne von mehreren Jahren Haushaltsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Hausratsgegenstände für einen festgelegten Betrag zu kaufen - dieser kann auch mehr als 2.000 Euro ausmachen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol möchte daran erinnern, dass für Kaufverträge oder Bestellscheine, die Zuhause (oder auf jeden Fall außerhalb eines Geschäftslokals) unterzeichnet werden, ein 14tägiges Recht auf Rücktritt ohne Angabe von Gründen besteht. Ausgenommen sind jene Produkte, die nach spezifischen Angaben des Verbrauchers „nach Maß“ angefertigt werden. Den Rücktritt teilt man am besten per Einschreiben mit Rückantwort mit. Der Rücktritt kann auch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware mitgeteilt werden, hier muss dann allerdings die Ware retourniert werden.
Bei solchen Anlässen gilt es, sich zweierlei ins Gedächtnis zu rufen: erstens sind Telefonlinien noch geduldiger als Papier, daher glauben Sie nicht jedem Versprechen, das fernmündlich übermittelt wird. Zweitens sollte vor Anbringung einer Unterschrift immer ganz genau klar sein, was man unterzeichnet, und man sollte sich stets eine Kopie der unterzeichneten Dokumente aushändigen lassen.
Weitere nützliche Tipps finden Sie im Leitfaden der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt, welcher in italienischer Sprache auf www.agcm.it/stampa verfügbar ist.