Aktuell

Besser spät, als nie!

Der ASGB nimmt das Wahlversprechen des Landeshauptmannes, Arno Kompatscher, dafür zu sorgen, dass der wirtschaftliche Erfolg der Betriebe durch gerechte Umverteilung auch an die Angestellten weitergegeben wird, wohlwollend zur Kenntnis, merkt aber an, dass dies bereits in der Vergangenheit hätte geschehen müssen.
Die angekündigten Maßnahmen des Landeshauptmannes für eine leistungsgerechte Entlohnung sind vollinhaltlich von Forderungen des ASGB übernommen worden, die jedoch schon seit einigen Jahren kontinuierlich gestellt werden. In diesem Zusammenhang mutet es doch etwas befremdlich an, dass der Landeshauptmann nun kurz vor den Wahlen den Appell an die Sozialpartner richtet, sich noch mehr für eine leistungsgerechte Entlohnung einzusetzen.
Dabei ist es Fakt, dass sich vor allem die Arbeitgebervertreter der kleinen und mittleren Unternehmen gegen Maßnahmen, die zu Lohnerhöhungen der Angestellten und Arbeitnehmern geführt hätten, gewehrt haben. Der ASGB hat deshalb erst kürzlich gefordert, dass sich die politisch Verantwortlichen in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen – vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Landeszusatzverträge - stärker als Mediatoren einsetzen sollten. Auch die Weitergabe der IRAP-Reduzierung nur noch an Betriebe, die einen Teil davon an die Angestellten weitergeben, ist eine vom ASGB lancierte Maßnahme. Summa summarum ist der ASGB natürlich über Maßnahmen, welche die lohnabhängige Bevölkerung finanziell besserstellen, glücklich, auch wenn die schon seit geraumer Zeit hätten gesetzt werden müssen. Dennoch sollte im Kontext von geplanten Lohnerhöhungen erwähnt werden, dass es an der Zeit ist, auch den verfallenen Kollektivvertrag im öffentlichen Dienst zu erneuern und den Bediensteten signifikante Lohnerhöhungen zu gewähren.

Aktuell

Mietbeitrag den steigenden
Mietpreisen anpassen

Trotz steigender Mieten stagniert der Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen.
Der ASGB beruft sich in dieser Hinsicht auf den Mietpreis­index von www.immobiliare.it, welcher bescheinigt, dass in den letzten zwölf Monaten die Mietpreise in Südtirol durchschnittlich um vier Prozent gestiegen sind. Diese Tatsache muss auch das seit 2012 für den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen verantwortliche Assessorat für Familie und Soziales zur Kenntnis nehmen. Während das bis 2012 für das „Wohngeld“ zuständige Assessorat für Wohnbau laufend Anpassungen an der Landesmiete vorgenommen hat, glänzt das nun zuständige Assessorat mit konsequenter Untätigkeit im Hinblick auf die Unterstützungsleistung für Mieter. In diesem Zusammenhang muss zum besseren Verständnis erwähnt werden, dass ausschließlich absolute Geringverdiener von Unterstützungsleistungen für Miete und Wohnnebenkosten profitieren und diese wahrlich keine Luxussubventionen sind. Der ASGB forderte Martha Stocker deshalb auf, mit aller Vehemenz Druck auf ihr Assessorat auszuüben, um eine angemessene Anpassung der Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten zu erwirken. Ein Assessorat, welches das Soziale in seinem Namen trägt, sollte de facto auch seinen sozialen Verpflichtungen nachkommen.