SBR
Anträge ab Januar 2007 bis spätestens 31. März 2007
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen:
die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind
wenigstens 78 Tage im Jahr 2006 sozialversichert gearbeitet haben.
Das Arbeitslosengeld wird nur bezahlt, wenn jemand entlassen worden ist und nicht bei Selbstkündigung.
Höhe des Arbeitslosengeldes
30 Prozent des letzten Bruttogehaltes für die maximale Dauer der geleisteten Arbeitstage im Vorjahr.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeldes mit verringerten Voraussetzungen ist ab Januar 2007 und spätestens innerhalb 31. März 2007 beim NISF/INPS einzureichen.
Beim Ausfüllen des Antrages sind die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind
Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitszeiten 2006
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
Bankdaten (CIN, ABI, CAB, Kontonummer).
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Die Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre.