Öffentlicher Dienst
Anerkennung der Militärdienstzeit in Bezug auf Besoldung und Rente
Dass die Militärdienstzeit für die Pensionsversicherung kostenlos anerkannt wird (Gesetz 274/91) mag vielerseits bekannt sein, jedoch sieht der bereichsübergreifende Kollektivvertrag vom 1. August 2002 im Art. 29 auch die wirtschaftliche Anerkennung in Bezug auf die Besoldung vor.
Der Kollektivvertrag nimmt im besagten Artikel Bezug auf das Staatsgesetz vom 24.12.1986, Nr. 958, wonach im öffentlichen Dienst die abgeleistete Militärdienstzeit in wirtschaftlicher Hinsicht für das Dienstalter zählt. In den Genuss dieser Regelung kommt, wer den Militärdienst laufend bei Inkrafttreten dieses Staatsgesetzes bzw. nachher abgeleistet hat und in einem unbefristeten Dienstverhältnis (Stammrolle) steht.
In beiden Fällen muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, entweder an das Renteninstitut INPDAP für die rentenmäßige oder an den Arbeitgeber für die wirtschaftliche Anerkennung, wobei Letztere mit Wirkung ab Monatsersten nach der Vorlage des Antrages zu erfolgen hat.
Nähere Informationen zu diesen Themen erteilt die Fachgewerkschaft ASGB Gebietskörperschaften oder einer der zuständigen Fachsekretäre Tony Tschenett (Tel. 338/4879842), Hans Rungg (Tel. 335/6935000), Karl Heiss (Tel.328/3807314).