Mit dem Lohnstreifen vom Juli bzw. mit der Augustrente wird normalerweise der Steuerausgleich aus der Steuererklärung vorgenommen. D.h. das erzielte Steuerguthaben wird in diesen Monaten ausgezahlt bzw. die geschuldete Steuer wird abgezogen. Sollte lt. Steuererklärung eine Steuerschuld hervorgehen, muss der Arbeitnehmer bzw. Rentner sich vergewissern, dass die Steuerschuld auch abgezogen wurde. Schlussendlich ist jeder Bürger selbst dafür verantwortlich, dass die Steuerschuld auch beglichen wird. Wurde die Steuerschuld nicht abgezogen, sollte man sich beim Steuerbeistandszentrum melden.
Abschreibbare Zinsen für Hypothekardarlehen:
Bekanntlich können beim Kauf oder beim Bau/Sanierung der Erstwohnung die Zinsen für das laufende Hypothekardarlehen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es da einige Voraussetzungen; das Darlehen darf nicht höher sein als der Kaufpreis der Wohnung bzw. als die Baukosten/Sanierungskosten der Wohnung. Sollte das Darlehen höher sein, darf man nur die Zinsen für die entsprechenden Ausgaben abschreiben. Beim Kauf der Wohnung muss deshalb der Hypothekardarlehensvertrag zusammen mit dem Kaufvertrag mindestens für die Laufzeit des Darlehens und ein paar Jahre darüber hinaus aufbewahrt werden. Beim Bau/Sanierung der Wohnung müssen die entsprechenden bezahlten Rechnungen aufbewahrt werden. Es kann durchaus vorkommen, dass man auch noch nach Jahren der Agentur der Einnahmen die Rechnungen vorlegen muss. Außerdem muss das Darlehen beim Bau/Sanierung der Wohnung im Zeitraum von sechs Monaten vor Baubeginn bis 18 Monaten nach Baubeginn abgeschlossen werden. Beim Kauf der Wohnung kann das Darlehen innerhalb von einem Jahr vor Kaufvertrag oder innerhalb von einem Jahr nach Abschluss des Kaufvertrages abgeschlossen werden. Die Zinsen können in beiden Fällen nur dann abgeschrieben werden, solange man den Wohnsitz in der entsprechenden Wohnung hat.
Wie lange muss die Steuererklärung aufbewahrt werden?
Grundsätzlich kann man die Steuererklärung nach zehn Jahren vernichten. Allerdings sollte man die Mod. CU (certificazione unica) der jeweiligen Jahre aufbewahren; weil diese auch die Beitragszeiten sowie die Bemessungsgrundlage für die Rentenzeiten aufweisen. Es ist also ratsam, diese Bestätigungen bis zum Rentenantrittsalter aufzubewahren.
Abfassung der Lohnstreifen für Beschäftigte im Haushalt
ASGB Mitglieder, die Beschäftigte im Haushalt, Betreuungspersonal für Pflegefälle oder einfach nur eine Bügelhilfe einstellen, können in Zukunft über unser Steuerbeistandszentrum die entsprechenden Abrechnungen vornehmen. Dabei wird die Anmeldung beim NISF/INPS vorgenommen, die trimestralen Einzahlungen der Sozialbeiträge berechnet, der monatliche Lohnstreifen erstellt sowie die jährliche CU Erklärung ausgestellt.